Passend zur aktuellen politischen Diskussion um die Bemessung von Pflegefachpersonal in Einrichtungen des deutschsprachigen Gesundheitswesens veröffentlicht der Weltberufsverband der Krankenpflege ein internationales Positionspapier „Evidenzbasierte sichere Pflegepersonalausstattung“. Nun liegt eine Übersetzung durch den DBfK vor.
„Seit langem gibt es umfassende Evidenz über den direkten Zusammenhang zwischen quantitativer und qualitativer Ausstattung mit Pflegepersonal und den Versorgungsergebnissen sowie der Patienten- und Bewohnersicherheit im Gesundheitswesen. Wer am Pflegepersonal spart, riskiert höhere Sterblichkeit und trägt die Verantwortung für ernste und dauerhafte gesundheitliche Schäden bei Klienten und Mitarbeitern. Das lassen sowohl unser Grundgesetz mit Artikel 1 „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ und Artikel 2 „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ als auch die Sozialgesetzgebung nicht zu – dennoch geschieht es tagtäglich“, kommentiert DBfK-Sprecherin Johanna Knüppel in einer Aussendung des deutschen Berufsverbandes.
Mit seinem aktuellen Positionspapier fordert der ICN deshalb auch die in Politik und Unternehmen Verantwortlichen eindringlich auf, weit mehr als bisher in sichere, effektive und am tatsächlichen Pflegebedarf orientierte Pflegepersonalausstattung zu investieren, um die Ergebnisqualität nachhaltig zu verbessern und gute Arbeitsbedingungen zu schaffen. „Angesichts der zunehmenden Berufsflucht, hoher Krankheitsausfälle bei Pflegepersonal und dem sich verschärfenden Pflegefachkräftemangel führt daran ohnehin jetzt und in Zukunft kein Weg vorbei“, mahnt die Expertin.
Die Empfehlungen richten sich an alle im System Beteiligten und benennt u.a. wichtige Schlüsselprinzipien einer evidenzbasierten, sicheren Pflegepersonalausstattung:
- Orientierung an wechselnden Bedarfen von Klienten und der Bevölkerung
- Einsatz robuster und valider Planungssysteme und Strategien für den Personaleinsatz
- Evidenz und Transparenz
- Valide und aktuelle Datenbasis
- Benchmarking und Best-Practice-Bezug
- Untergrenzen, die Sicherheit gewährleisten
- Keine Entscheidung ohne die Pflegeleitung
- Kontinuierliche Forschung, …