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PpSG verabschiedet: Das Geld ist da – das Pflegepersonal nicht

Nach intensiven Diskussionen und zahlreichen Abänderungen wurde jetzt das  „Sofortprogramm Pflege“ für Deutschlands Krankenhäuser und Pflegeheime verabschiedet: Das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) tritt mit Jahresbeginn 2019 in Kraft, wird teilweise aber erst 2020 wirksam. Zwar werden sowohl die wichtigsten Finanzierungsfragen – zum Großteil über die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge – für die Aufstockung des Pflegepersonals, als auch verpflichtende Personaluntergrenzen im Klinikbereich geregelt – woher mehr als 120.000 fehlende Vollzeit-Fachkräfte kommen sollen, ist jedoch weiterhin völlig offen.

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13.000 neue Stellen für Pflegeheime

Ein Kern des Gesetzes ist das „Sofortprogramm“ mit  13.000 zusätzlichen Pflegestellen in Altenheimen, die je nach Heimgröße aufgeteilt werden. Bis zu 40 BewohnerInnen (+ 0,5 Stellen), bis zu 80 BewohnerInnen (+ 1,0 Stellen), bis zu 120 Bewohnern (+ 1,5 Stellen) und für größere Heime zwei Stellen zusätzlich. Doch schon jetzt sind bundesweit rund 35.000 (vorhandene) Stellen in der stationären Langzeitpflege unbesetzt. Deshalb muss im nächsten Schritt auch die Entlohnung der AltenpflegerInnen deutlich verbessert werden, kündigte BGM Jens Spahn bereits an.

Klinikpflege: Krankenkassen müssen Stellenzuwächse und Löhne zahlen

Damit die Kliniken nicht mehr aus ökonomischen Zwängen an Pflegekräften sparen, sollen ab 2020 die Personalkosten unabhängig von den DRG-Fallpauschalen mit einem speziellen Pflegebudget vergütet werden.  Zudem soll bereits ab 2019 jede  (nachweislich) zusätzliche oder aufgestockte Pflegestelle von den Krankenkassen refinanziert werden, ebenso auch die tariflichen Gehaltserhöhungen.

Zusätzlich werden die Krankenkassen verpflichtet, kräftig in die betriebliche Gesundheitsförderung der Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zu investieren, Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf finanziell zu fördern sowie die Vergütungen im ersten Ausbildungsjahr für Auszubildende in der Kinderkrankenpflege, Krankenpflege und Krankenpflegehilfe ab 2019 vollständig zu übernehmen. Damit soll der Pflegeberuf attraktiver gemacht und deutlich mehr Nachwuchs gewonnen werden.

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Erleichterungen für pflegende Angehörige

Für pflegende Angehörige wird es durch das neue Gesetz leichter, eine stationäre Rehabilitation zu erhalten. Die pflegebedürftige Person kann gleichzeitig in derselben Reha-Einrichtung betreut werden. Besonders pflegebedürftige oder schwerbehinderte Menschen dürfen künftig nach ärztlicher Verordnung mit dem Taxi zum Arzt fahren, ohne vorab eine Genehmigung von der Kasse einzuholen. Auch in der häuslichen Pflege müssen Tariflöhne von den Kassen akzeptiert werden.

Viel Geld fließt – doch die Restrukturierung der Krankenhäuser wird verzögert

Der bestehende Krankenhausstrukturfonds – der vor allem dazu dienen sollte, Überkapazitäten in den Krankenhäusern abzubauen – wird für weitere vier Jahre fortgesetzt und sogar auf eine Milliarde Euro pro Jahr aufgestockt. Das wird die schon in den vergangenen Jahren ohnedies schleppende Strukturänderung voraussichtlich nicht vorantreiben, da schon bisher bereitgestellte Mittel kaum abgerufen wurden. Eher im Gegenteil: Durch das neue Gesetz wird den teilweise finanzmaroden Kliniken eine milliardenschwere „Frischluft-Kur“ durch die Krankenkassen bzw. alle Beitragszahler gewährt und damit wohl die Schließung zahlreicher überzähliger Standorte weiter aufgeschoben.

So könnte sich das gut gemeinte PpSG letztlich doch als „Danaeer-Geschenk“ an die Krankenhäuser – und an die dort tätigen Pflegekräfte – erweisen. Den Pflegenotstand löst es jedenfalls schon heute nicht.