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Pflegegeld-Einstufung: Mitwirkung der Pflegeprofis wird ausgeweitet

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In Österreich beziehen aktuell etwa 460.000 Personen Pflegegeld. Ein siebenstufiges Modell reguliert die jeweilige Höhe des Pflegegeldes. Der Pflegebedarf wird – nach Antragstellung der Pflegebedürftigen – im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens definiert. Seit 2012 sind bei Erhöhungsanträgen zum Pflegegeld auch Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege, insbesondere ab der Pflegestufe 3, eingebunden.

Der Nutzen von Pflegewissen in diesem Bereich liegt auf der Hand und kommt seither vielen Betroffenen zugute. Ein gezielter Blick bei der Begutachtung von Pflegebedürftigen durch Pflegefachpersonen hinsichtlich eventueller Schwierigkeiten bei der Nahrungsaufnahme oder bei der selbstständigen Durchführung der Körperpflege, erhöht die Treffsicherheit der zu bestimmenden Pflegestufe.

Die positiven Ergebnisse der Begutachtungen durch Pflegefachpersonen sind wohl auch einer der Gründe, warum jetzt per Erlass des Sozialministeriums (BMASGK) die Pensionsversicherungsanstalten gebeten wurden, die Begutachtungen schon ab der Pflegestufe 1 auf den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege zu übertragen. Somit ist das diplomierte Pflegefachpersonal von Beginn an in den Prozess der Pflegegeldeinstufung eingebunden.

Dies ist ein wichtiger Schritt, wenn es darum geht, Ressourcen nach Bedürfnis- und Bedarfsorientierung auszurichten. Durch diese Maßnahme wird aus der Sicht des Berufsverbandes ÖGKV die Bedeutung der Pflegefachkompetenz sichtbar und die Notwendigkeit der vermehrten Einbindung des Pflegewissens in den Systemen deutlich.