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Österreichs Gesundheitswesen: Kostenbremse greift – aber viel zu langsam

 

parlament

Vor sechs Jahren wurde zwischen dem Bund und allen neun Bundesländern vertraglich vereinbart, die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen auf festgelegte Grenzwerte (in %) einzubremsen. Dies scheint zu gelingen, wie der aktuelle Monitoring-Bericht an das Parlament zeigt.

Integraler Bestandteil der 15a-Verträge zur “ Zielsteuerung Gesundheit“ ist u.a. ein Kostendämpfungspfad, der eine Reduktion des jährlichen Ausgabenwachstums von +3,6% (2017) auf +3,2% im Jahr 2021 vorsieht. Über die Einhaltung der sektorenübergreifenden Ausgabenobergrenzen informiert ein Kurzbericht, der halbjährlich von der Gesundheit Österreich GmbH für das Sozialministerium erstellt wird und nun dem Parlament zugeleitet wurde (III-243 d.B.).

Da sich die öffentlichen Gesundheitsausgaben (ohne Langzeitpflege) im Jahr 2016 auf 24,6 Mrd. € beliefen, konnten die für diesen Zeitraum vereinbarte Obergrenze um rund 949 Mio. € (bzw. +3,71%) unterschritten werden. Das Jahr 2017 wird laut einer Schätzung der Statistik Austria wiederum eine Unterschreitung der Ausgabenobergrenze um rund 1 Mrd. € (bzw. +3,86 %) bringen. Was die Wachstumsraten angeht, so stiegen die Ausgaben im Zeitraum 2010 bis 2017 um durchschnittlich 3,3% jährlich. Zwischen 2016 und 2017 lag die Rate bei +3,4% und somit unter dem vereinbarten Wert von +3,6%.

Eine positive Tendenz ist auch bei den Ländern zu verzeichnen. Zum aktuellen Monitoringzeitpunkt wurden für das Jahr 2018 (ausgehend von den Voranschlägen) Ausgaben in der Höhe von 12,2 Mrd. € ermittelt; damit liegen sie um 241 Mio. € bzw. 1,93% unter den vereinbarten Werten. Im Bereich gesetzliche Krankenversicherung (KV) weist der Bericht für das Jahr 2018 auf Basis der vorläufigen Erfolgsrechnung Gesundheitsausgaben in der Höhe von rund 10,6 Mrd. € aus, also um 3,95% weniger als die angepeilte Obergrenze.

 

Kommentar

tinnitus

Die grundsätzlich positive Tendenz des aktuellen Berichts kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die verinbarte Kosten“bremse“

* mit zu hohen Grenzwerten für die weitere jährliche Kostensteigerung,

* über einen viel zu langen Zeitraum, und damit

* deutlich unterhalb der „Schmerzgrenze“ vereinbart wurde. Demzufolge werden auch die Folgeberichte in den nächsten Jahren positiv ausfallen und als politisch willkommene Beruhigungspillen für die Bevölkerung herhalten müssen.

So lange dieser Status-quo fortdauert, werden die Akteure wenig Antrieb verspüren, das Gesundheitswesen an Haupt und Gliedern zu reformieren bzw. grundlegend neu aufzustellen. Fraglich ist auch, ob und wie lange die Bevölkerung die steigenden Kosten noch tragen kann und wird.

Erich M. Hofer