Das Termineservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wurde jetzt vom Bundestag beschlossen und tritt zum 01. Mai in Kraft. Es soll zu einer besseren Gesundheits-versorgung beitragen. Die Ärzte jedoch beklagen einen massiven Eingriff in die Praxisorganisation.
Am Rande der Bundestagssitzung kommentierte BGM Jens Spahn das „Termineservice- und Versorgungsgesetz – TSVG“, das die gesundheitliche Versorgung verbessern soll.
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Schnellerer Zugang zu Facharztterminen, eine bessere Gesundheitsversorgung auch in ländlichen Regionen sowie für alle Patienten bis zum 01. Januar 2021 eine „elektronische Patientenakte“ (ePA): Das verspricht das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). „In einem lebenswichtigen Bereich wie der Gesundheitsversorgung muss der Staat funktionieren. Da besser zu werden ist das Ziel unseres Gesetzes“, kommentierte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn das Ende eines langen und von Kontroversen mit der Ärzteschaft begleiteten Gesetzgebungsverfahrens.
Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion, Prof. Dr. Karl Lauterbach (li.) sagte, er hätte das Werk „Gesetz zum Abbau der Zweiklassenmedizin“ getauft. Das TSVG sei ein gutes Gesetz, ist der Gesundheitswissenschafter überzeugt.
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