Neutralität im Arbeitsvertrag vereinbart: Kein Kopftuch im Pflegedienst
Eine Krankenpflegerin muslimischen Glaubens hat keinen Anspruch darauf, in einem evangelischen Krankenhaus ein Kopftuch tragen zu dürfen – so ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichtes Hamm.
Die Klägerin hatte einen Arbeitsvertrag aus dem Jahr 2000. In diesem war die „Loyalitätsrichtlinie“ der evangelischen Kirche festgehalten, welche von nicht christlichen Mitarbeitern im kirchlichen Dienst ein neutrales Verhalten gegenüber der evangelischen Kirche fordert.
Das Tragen eines Kopftuches stehe nicht im Einklang mit der Neutralität. Auch müsse das Krankenhaus keine Glaubensäußerungen zugunsten anderer Religionen zulassen, besonders weil die Klägerin ständigen Patientenkontakt habe, begründete das Berufungsgericht seine Entscheidung.