So will Schweizer Bundesregierung den Pflegeberuf aufwerten: Selbstständige Verordnung von bestimmten Leistungen und Hilfsmitteln ab 2020?
Um die Autonomie der Pflegefachpersonen aber zu stärken, wurde bereits eine Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) verabschiedet, teilte die Regierung jetzt mit. Damit werde die Tätigkeit der Pflegefachpersonen aufgewertet – denn diese dürfen künftig den Pflegebedarf für einen Teil der Leistungen ohne ärztliche Anordnung ermitteln. So werde einem zentralen Anliegen der Initiative entsprochen. Die Verordnungsänderung tritt ab 01. Januar 2020 in Kraft.
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Finanzielle Förderung für mehr Abschlüsse gegen den Fachkräftemangel
Die Bundesregierung unterstützt ferner die Ausbildungsoffensive gegen den Mangel an Pflegefachkräften, will dafür aber 100 Mio. Franken weniger ausgeben als die Gesundheitskommission des Nationalrates (469 Mio.) für Ausbildungsbeiträge und Beiträge an die Betriebe für die nächsten acht Jahre. Einverstanden ist die Regierung damit, dass Ausbildungsbetriebe verpflichtet werden sollen, mehr Pflegefachpersonen als bisher auszubilden. Dafür werden sie von Bund und Kantonen finanziell unterstützt. Auf diese Weise soll die Zahl der Abschlüsse an Höheren Fachschulen (HF) und Fachhochschulen (FH) von heute 2.700 auf 4.300 jährlich angehoben werden.
Nun liegen alle unterschiedlichen Vorschläge auf dem Tisch. Das Parlament wird diese in den nächsten Wochen beraten und sich für die hoffentlich beste Lösung – im Sinne der beruflich Pflegenden ebenso wie zum Wohle der Pflegebedürftigen – besonnen und weitblickend entscheiden.