DE: Grundlegende Reform der Ausserklinischen Intensivpflege beschlossen
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Nach zähem Ringen und markanten Verbesserungen hat der Bundestag jetzt die Reform der ausserklinischen Intensivpflege beschlossen. Fehlanreize hatten in der Vergangenheit zu systematischem Missbrauch geführt und harsche Kritik ausgelöst.
An der Vorlage von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn für das sog. Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) gab es bis zum Schluss heftige Diskussionen. Diese betrafen v. a. die Behandlung von Patientinnen und Patienten, die beatmet werden müssen.
Fehlanreize beseitigen, Selbstbestimmung stärken
Ziel der Reform ist es, Intensiv-Pflegebedürftige wie Wachkoma-Patient*innen, Menschen mit schwerer Lungenkrankheit oder mit Schädel-Hirnverletzungen besser zu versorgen, Fehlanreize in der Intensivpflege zu beseitigen und die Selbstbestimmung der Betroffenen zu stärken. Es sollen damit Qualitätsvorgaben für die Intensivpflege zu Hause geschaffen und die Intensivpflege in stationären Einrichtungen leistbar werden.
Krankenhäuser und Heime sind künftig verpflichtet – wenn möglich – ihre Patient*innen von den Beatmungsgeräten zu entwöhnen. Unterbleibt solch ein Versuch, droht ein Vergütungsabschlag. Damit sollen finanzielle Anreize für eine unnötig verlängerte künstliche Beatmung vermieden werden – laut Gesundheitsministerium ist dies bei zu zwei Drittel der beatmeten Personen möglich.
Häusliche Pflege bislang zu kostenintensiv und betrugsanfällig
Jetzt gibt das Gesetz vor, „berechtigten Wünschen“ der Patient*innen sei zu entsprechen. Es sei zu prüfen, ob und wie die Versorgung vor Ort sichergestellt sei oder ob sie durch Nachbesserungsmaßnahmen gewährleistet werden könne. Der Medizinische Dienst soll jährlich überprüfen, ob die Versicherten angemessen versorgt werden. Mit dem neuen Gesetz will Spahn v. a. die häusliche Pflege reformieren, weil diese falscher Anreize wegen bislang sehr kostenintensiv war: So erhielten Pflegedienste pro häuslich beatmetem Patienten 20.000 bis 30.000 Euro.
Für die Intensivpflege in stationären Einrichtungen wird hingegen ein Eigenanteil von bis zu 3.000 Euro fällig, was sich viele nicht leisten können. Von einem Großteil dieser Eigenanteile sollen Pflegebedürftige im Zuge des Gesetzes künftig entlastet werden. Die ursprünglichen, heftig kritisierten Pläne sahen nur noch in Ausnahmefällen einen Anspruch auf Intensivpflege im eigenen Zuhause vor. Das neue Gesetz ist am Tag nach der Kundmachung bereits in Kraft getreten.