Corona: Umgang mit Urlaubsrückkehrern im Pflegebereich
Auch die Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sehen sich aktuell damit konfrontiert, dass viele Mitarbeiter aus dem Urlaub – womöglich sogar aus einem Corona-Risikogebiet – zurückkehren. Dazu stellen sich viele Fragen zu Quarantäne-Zeiten oder auch Auskunftspflichten.
Seit 03. August endet nach und nach in allen Bundesländern die Ferienzeit . Nicht wenige haben die freie Zeit genutzt, um zu verreisen und dabei vielleicht auch Gebiete besucht, in denen die Covid-19-Infektionszahlen vergleichsweise hoch sind. Durch das Ende der Urlaubszeit könnte auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz eine zweite Infektionswelle losgetreten werden.
Sind die Mitarbeiter*innen der Pflegeeinrichtungen generell dazu verpflichtet, ihrem Arbeitgeber ihr Urlaubsziel mitzuteilen? Was passiert, wenn sie nach einem positiven Corona-Test in (unbezahlte?) Quarantäne gehen müssen?
Für Deutschland hat daher der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) eine >> Arbeitshilfe entwickelt, in der viele dieser Fragen beantwortet werden. Für Österreich geben Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Arbeiterkammer entsprechende dienst- und arbeitsrechtliche Auskünfte.