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Corona: Umgang mit Urlaubsrückkehrern im Pflegebereich

Auch die Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sehen sich aktuell damit konfrontiert, dass viele Mitarbeiter aus dem Urlaub – womöglich sogar aus einem Corona-Risikogebiet – zurückkehren. Dazu stellen sich viele Fragen zu Quarantäne-Zeiten oder auch Auskunftspflichten. 

fauler Hund - URLAUB

Seit 03. August endet nach und nach in allen Bundesländern die Ferienzeit . Nicht wenige haben die freie Zeit genutzt, um zu verreisen und dabei vielleicht auch Gebiete besucht, in denen die Covid-19-Infektionszahlen vergleichsweise hoch sind. Durch das Ende der Urlaubszeit könnte auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz eine zweite Infektionswelle losgetreten werden.

Sind die Mitarbeiter*innen der Pflegeeinrichtungen generell dazu verpflichtet, ihrem Arbeitgeber ihr Urlaubsziel mitzuteilen? Was passiert, wenn sie nach einem positiven Corona-Test in (unbezahlte?) Quarantäne gehen müssen?

Für Deutschland hat daher der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) eine >>  Arbeitshilfe entwickelt, in der viele dieser Fragen beantwortet werden. Für Österreich geben Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Arbeiterkammer entsprechende dienst- und arbeitsrechtliche Auskünfte.