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Pflegeverbesserungsgesetz: Ab 2021 zusätzliche 20.000 Assistenzstellen in der Altenpflege – doch woher nehmen?

Der Bundestag hat das > Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) verabschiedet. Es soll ab Januar 2021 bis zu 20.000 von der Pflegeversicherung finanzierte zusätzliche Stellen für Assistenzkräfte in der Altenpflege schaffen. Doch woher nehmen?

Die zusätzlichen Stellen seien ein erster Schritt zur Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens für vollstationäre Pflegeeinrichtungen, teilte das Bundesgesundheitsministerium mit. Dies erfordere eine neue Aufgabenverteilung zwischen Pflegefach- und -hilfskräften. Hierfür werde es Modellprogramm geben, kündigte das BGM an.

DBfK: Verbindliches Konzept und Zeitplan fehlen

Dem Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) geht dieser Schritt nicht weit genug. Im Gesetz fehle ein verbindliches Konzept zur Umsetzung des neuen Personalbemessungsverfahrens ebenso wie ein Zeitplan, wie die Personalsituation in der stationären Langzeitpflege nachhaltig zu verbessern sei. Zwar begrüße man die Schaffung der 20.000 Stellen, doch fallen diese bei rund 14.500 Einrichtungen kaum ins Gewicht. „Uns fehlt vor allem eine verbindliche Aussage zu den weiteren Schritten in der Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens“, sagte DBfK-Geschäftsführer Franz Wagner in der Anhörung zum Gesetz Mitte November.

Hürden

Zweifel meldete auch der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) angesichts der hohen „Qualifikationshürden“ für die zusätzlichen Assistenzkräfte an. Daher  werde es schwierig, die zusätzlichen Stellen zur dauerhaften Entlastung der Pflegefachpersonen in Heimen tatsächlich zu besetzen. Einen ähnlichen Effekt habe es bereits bei der Besetzung der 13.000 Fachkraftstellen gegeben. Allein die Finanzierung weiterer Stellen führe offensichtlich nicht zu einer Entlastung vor Ort.

Post-Corona: Die Weichen in der Pflege völlig neu stellen

Spätestens nach Ende der Corona-Krise brauche das deutsche Gesundheitswesen dringend zentrale Reformen. Ein jetzt veröffentlichtes gemeinsames > Richtungspapier des Barmer Instituts für Gesundheitssystemforschung, der Robert Bosch Stiftung und der Bertelsmann Stiftung bietet ausgewählte Reformperspektiven u. a. für die professionelle Pflege. Als Verfasser*innen fungierten: Gabriele Meyer (Universität Halle-Wittenberg), Reinhard Busse (TU Berlin), Boris Augurzky (RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Essen) und Ferdinand Gerlach (Universität Frankfurt/Main).

Logobalken

Erweiterte Kompetenzen und neuen Qualifikationsmix

Pflegefachpersonen können mehr, als das System ihnen zutraut. Der Pflegeberuf müsse aufgewertet und weiter entwickelt werden, so die Vorschläge der Autor*innen: „Die Übertragung der Heilkunde auf Pflegefachpersonen erfolgte in der Pandemie und sollte jetzt endgültig eine Option regelhafter erweiterter Kompetenzwahrnehmung entsprechend ausgebildeter Pflegefachpersonen werden“, heißt es in dem Papier. Ein einheitliches Heilberufegesetz könne die Grundlage für die unterschiedlich zugeteilten Aufgaben und Tätigkeitsbereiche der Pflege schaffen. Mit der Kompetenzerweiterung müsse auch eine bessere Vergütung für Pflegefachpersonen einhergehen.