Nach Niedersachsen steht nun auch die Pflegekammer SH kurz vor der gesetzlichen Auflösung, diese soll spätestens bis Ende des Jahres abgewickelt werden.
Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2020 werden nicht – wie in Niedersachsen – zurückgezahlt, für das laufende Jahr jedoch keine Beiträge mehr eingehoben. Die Abwicklung erfolgt durch die Kammer selbst, das Land Schleswig-Holstein übernimmt die Kosten. Bei einer Befragung hatten sich – mit einer hohen Beteiligung von 75 Prozent der Mitglieder – mehr als 90 Prozent der Teilnehmenden gegen den Fortbestand der Pflegeberufekammer ausgesprochen.