Häusliche Betreuung in Niedersachsen: Helfende Nachbarn oder Student*innen werden ab 2022 anerkannt und somit von der Pflegekasse bezahlt
Für Sozialministerin Daniela Behrens würden diese Angebote einige Vorteile mich sich bringen: „Pflegebedürftige müssen betreut und beaufsichtigt, ihre Tage gestaltet werden. Pflegende Angehörige benötigen oft eine helfende Hand im Haushalt, sei es beim Einkaufen oder Wäsche waschen. Hierfür braucht es vor allem Menschen mit Zeit und Empathie.“
Die Pflegekassen erstatten für haushaltsnahe Dienstleistungen den „Entlastungbetrag“ von bis zu 125 Euro monatlich (§ 45 a Abs. 1 SGB XI) – unter der Voraussetzung, dass die Leistungen von durch das jeweilige Bundesland anerkannten Personen oder Diensten erbracht wurden. Die Antrags- und Anerkennungsverfahren sollen nach Inkrafttreten der Verordnung durch das Landessozialamt NDS bearbeitet werden.