Fundstück der Woche: Wie betrügerische Corona-Impfgegner selbst übers Ohr gehauen wurden

Macht sich ein Arzt schuldig, wenn er auf betrügerische Weise einen Betrug einer Person (an uns allen) vereitelt? Oder handelt er medizin-ethisch korrekt, aber rechtlich fragwürdig? Ein Fall aus Griechenland liefert schönste Anschauung für ein moralisches Dilemma.

 zum Gastbeitrag in der ´Neuen Zürcher Zeitung´ (22.11.2021)

Kommentar

Man kann das tatsächlich „Tod-ernste“ Thema Corona-Impfverweigerung (ohne zwingenden medizinischen Grund) auch mit Humor nehmen:

Lachendes smiley witz humor

Griechische Ärzte liessen sich von Impfgegnern/-innen mit jeweils 400 Euro(!) dafür bezahlen, anstelle des Vakzins eine harmlose Kochsalzlösung zu „impfen“ – verabreichten ihnen tatsächlich aber den schützenden Impfstoff.
Ja, auch SO kann man als Impfverweigerer „Lehrgeld“ zahlen, wenn die eigene Vernunft und die Solidarität mit den gefährdeten Mitmenschen nicht ausreicht. Aber: Hätten die impfenden Ärzte das Betrugsgeld der Impfgegner sofort in einen gemeinnützigen Fonds – etwa für allfällige Impfgeschädigte – eingezahlt, wäre ihre Handlung wohl über jeden Korruptionsvorwurf erhaben gewesen – und sie hätten zudem ein markantes Exempel gegen lebensgefährliche Unsolidarität gesetzt …
Erich M. Hofer
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