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Selbstverwaltung der Pflege: Befragung zur Pflegekammer in Berlin, Reform in Bayern

Der Berliner Koalitionsvertrag sieht eine erneute Befragung zur Errichtung einer Pflegekammer vor. Ein neuer Ausschuss soll den laut Gutachten unzureichenden bayerischen „Sonderweg“ überarbeiten.

Bereits 2015 gab es in der Bundeshauptstadt eine Befragung zur Errichtung einer Pflegekammer. Damals stimmten fast 59% der 1.200 befragten Pflegefachpersonen für die Pflegekammer. Seither wurden die Stimmen für ein Selbstverwaltungsorgan immer lauter: Die CDU machte die Pflegekammer zum Wahlkampfthema, namhafte Pflegeverbände demonstrierten Ende März dafür. Im neuen Koalitionsvertrag haben CDU und SPD jetzt eine erneute Befragung vereinbart.

Im Vertrag heißt es:

„Die Koalition spricht sich für eine starke institutionelle Interessenvertretung für Pflegeberufe aus. Wir beabsichtigen die zeitnahe Durchführung einer Befragung der Menschen in Pflegeberufen, deren Ergebnis als Grundlage für die Errichtung einer dann zu schaffenden Institution dienen wird.“

Diese Verzögerung sei unnötig und eine Zumutung, protestierten die Allianz Pflegekammer und der Landespflegerat Berlin-Brandenburg scharf in einer Aussendung. Sie fordern die Regierung in Berlin dazu auf, keine erneute Befragung vorzusehen und umgehend die Ergebnisse von 2015 umzusetzen. Dem seit acht Jahren bestehendem klaren Votum für eine Berliner Pflegekammer müsse die Politik jetzt endlich gerecht werden.

Bekommt die Pflege in Bayern endlich eine echte Selbstverwaltung?

Der Bayerische Landespflegerat (BLPR), die Landes-Dekanekonferenz Pflegewissenschaft und die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) beteiligen sich auf Einladung von Klaus Holetschek, Bayerns Staatsminister für Gesundheit und Pflege, an einem Ausschuss zur Reform der VdPB, der jetzt ein gemeinsames Eckpunktepapier vorgelegt hat.

Die Vorsitzende des Bayerischen Landespflegerats, Generaloberin Edith Dürr (Bild), erklärt hierzu: „Wir sehen es als wichtiges und richtiges Signal, dass Staatsminister Klaus Holetschek die Selbstverwaltung der Profession Pflege in Bayern erneut auf die Agenda gesetzt hat.“

Grundlage bildet das vom Gesundheits- und Pflegeministerium in Auftrag gegebene Gutachten von Kienbaum Consultants zur Evaluation der VdPB vom Mai 2022. Die Gutachter konstatieren darin eine zu geringe Wirksamkeit der bestehenden Organisation. Wenig überrascht zeigt sich die Vorsitzende des BLPR von diesem Ergebnis: „Auf den notwendigen Veränderungsbedarf haben wir seit der Gründung der VdPB in aller Deutlichkeit hingewiesen. Das Pflegendenvereinigungsgesetz (PfleVG) wurde 2017 gegen den Rat des BLPR und der Landes-Dekanekonferenz Pflegewissenschaft durchgesetzt und damit ein Sonderweg beschritten.“ Hauptkritikpunkt des Gutachtens ist u. a. die fehlende bundesweite Anschlussfähigkeit an bestehende Selbstverwaltungsorganisationen der Profession Pflege.

Unter Mitwirkung der Berufsverbände im BLPR, der Landes-Dekanekonferenz Pflegewissenschaft und der VdPB ist mit dem Anstoß des Reformprozesses ein erster Schritt getan. Das nun vorliegende Eckpunktepapier ist ein Kompromiss im intensiven Ringen um eine zukunftsfähige Lösung. Laut Eckpunktepapier berät der unabhängige Reformausschusses den Bayerischen Landtag und die Bayerische Staatsregierung im Rahmen der empfohlenen Novellierung des PfleVG. Daran anschließend wird eine strukturelle Verankerung als Gesetzesnovellierungskommission dringend empfohlen.