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Österreichs Gesundheitsberuferegister: Beschäftigte müssen die Berufsberechtigung rechtzeitig verlängern

Seit 2018 gibt es in Österreich ein öffentliches Register für Gesundheitsberufe. Alle Personen, die in einem der elf betroffenen Gesundheitsberufe tätig sind, müssen registriert sein.

Mit der Berufsberechtigung haben die Registrierten gleichzeitig auch ihren Berufsausweis erhalten.Die Berufsberechtigung ist nurfünf Jahre lang gültig. Daher muss die Eintragung ins Gesundheitsberufe-register rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit aktualisiert und damit die Berufsberechtigung verlängert werden.

Auf der Rückseite des Berufsausweises ist das Ende der Gültigkeit genau ersichtlich. Die Verlängerung ist frühestens drei Monate vor Ablauf der Berufsberechtigung möglich. Die Berufsangehörigen erhalten rechtzeitig eine schriftliche Erinnerung von der Behörde – entweder per E-Mail oder per Post. Im Falle einer nicht fristgerechten Verlängerung erlischt die Berufsberechtigung und es drohen Verwaltungsstrafen. Auch für den Arbeitgeber, sofern dieser jemanden beschäftigt, der keine aufrechte Registrierung hat.

Einfache Online-Verlängerung oder auf Antrag möglich

Alle Informationen zur Verlängerung finden sich auf der Website > gbr.gv.at/verlängerung . Dort haben Berufsangehörige folgende zwei Möglichkeiten: Die Online-Verlängerung ist für alle Personen, die eine Handy-Signatur oder die ID Austria besitzen, am schnellsten erledigt. Einfach mit der digitalen Signatur im Gesundheitsberuferegister einloggen, die Daten korrigieren oder ergänzen und die Verlängerung abschließen. Die Bestätigung der Verlängerung kann gleich heruntergeladen werden und die Verlängerung erscheint im öffentlichen Gesundheitsberuferegister.

Alternatiiv kann ein AntragsfFormular auf der Website gbr.gv.at/verlängerung angefordert werden. Der Verlängerungsantrag wird mit den im Register gespeicherten Daten vorbefüllt und den Berufsangehörigen postalisch zugeschickt. Nach der Kontrolle und Ergänzung der Daten muss der Antrag wieder an die Behörde retourniert werden. Das ist per E-Mail, per Post, durch persönliche Abgabe bei der AK des Bundeslandes oder bei einem persönlichen Termin bei der Behörde (ausschließlich nach Terminvereinbarung) möglich. Sobald der Verlängerungsantrag bearbeitet wurde, erhalten die Berufsangehörigen eine Bestätigung. Die neue Gültigkeit ist dann auch im öffentlichen Gesundheitsberuferegister ersichtlich.

In manchen Betrieben bietet die Behörde den Berufsangehörigen zusätzlich ein Verlängerungsservice vor Ort an, um die Beschäftigten bestmöglich zu unterstützen. Informationen dazu sind beim Betriebsrat oder der Personalvertretung erhältlich. Sobald die Berufsberechtigung verlängert ist, wird der neue Berufsausweis zugeschickt. Sowohl die Berufsberechtigung als auch der neue Berufsausweis gelten nach der Verlängerung wieder für fünf Jahre.

Bei Fragen stehen die Expert*innen der Arbeiterkammer zur Verfügung: ( gbr.ak.at ).

Abb.: AK-OÖ