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Bayern: Krankenhausreform – Soforthilfeprogramm für Spitäler hat Vorrang

Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (Bild) erhöht den Druck auf die Bundesregierung, die finanzielle Schieflage der Krankenhäuser mit einem Soforthilfeprogramm auszugleichen.

Gerlach zufolge brachten die Bundesländer Bayern, NRW, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt in der Vorwoche gemeinsam eine Bundesratsinitiative ein: „Die Bundesregierung muss sich jetzt klar dazu bekennen, die Krankenhäuser finanziell zu stabilisieren.“ Denn wegen der rasant gestiegenen Betriebskosten hätten viele Kliniken große Schwierigkeiten. Das dürfe die Bundesregierung nicht länger ignorieren.

Reform für insolvente Kliniken wäre nutzlos

„Es wäre ein wichtiges Signal auch für die geplante Krankenhausreform, gefährdete Krankenhäuser jetzt zu stabilisieren. Es ist niemandem gedient, wenn viele Kliniken Insolvenz anmelden müssten, bevor die Reform ihre Wirkung entfalten kann. Die Leidtragenden eines solchen kalten Strukturwandels wären vor allem die Patientinnen und Patienten“, so Gerlach.

Die Kernforderung der Bundesratsinitiative ist, dass der Bund in einem ersten Schritt über ein Nothilfeprogramm für die Krankenhäuser in Höhe von fünf Milliarden Euro kurzfristig die Krankenhauslandschaft stabilisiert. Dies sei laut Ministerin Gerlach wegen der nicht refinanzierten Kostensteigerungen aus den Jahren 2022 und 2023 erforderlich. Denn die Kosten seien zuletzt wegen der hohen Inflation stärker gestiegen, als es die aktuell gültige Krankenhausfinanzierung auffangen könne. Gerlach: „Die Deutsche Krankenhausgesellschaft geht am Ende des Jahres 2023 von einem Defizit von sogar zehn Milliarden Euro aus. Es gilt, eine Insolvenzwelle zu verhindern.“

Krankenhausreform: „Der Bund muss stärker einlenken“

Bei der geplanten Krankenhausreform pocht Bayern auf ein stärkeres Einlenken der Bundesregierung. Gerlach kritisierte am 23. November 2023 in Berlin vor den Bund-Länder-Beratungen zum aktuellen Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums: „Die zentralen Forderungen der Länder hat Karl Lauterbach bislang weitestgehend ignoriert. Auch der überarbeitete Gesetzentwurf ist in der vorgelegten Form nicht zustimmungsfähig – da muss es deutliche Korrekturen geben!“

Der weitere Reform-Fahrplan: Seit mehreren Wochen laufen Vorarbeiten und Bund-Länder-Beratungen für einen Gesetzentwurf. Bis Ende November solle zunächst ein weiterer Arbeitsentwurf vorgelegt werden, sagte BGM Lauterbach in Berlin. In der zweiten Januarwoche 2024 sollen sich Bund und Länder erneut dazu abstimmen, um dann einen Referentenentwurf für das vorgesehene Gesetz angehen zu können.Klar ist somit auch, dass sich der 1. Januar 2024 für das Inkrafttreten des Teformwerks nicht halten lassen wird.