Reformgesetz steht: Deutschlands Pflege-Studierende erhalten künftig eine Ausbildungsvergütung
Die Reform des Pflegestudiums ist jetzt nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats beschlossene Sache und tritt zu Beginn 2024 in Kraft.
Die wichtigsten Neuerungen im „Pflegestudiumstärkungsgesetz“:
- Studierende in der Pflege erhalten für die gesamte Dauer ihres Studiums eine „angemessene Vergütung“ auf Niveau der beruflichen Ausbildung.
- Die hochschulische Pflegeausbildung wird als duales Studium ausgestaltet und künftig auch ein Ausbildungsvertrag vorgesehen.
- Die Möglichkeit von Auslandsaufenthalten soll stärker berücksichtigt werden.
- Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte werden bundesweit vereinheitlicht und vereinfacht.