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Reformgesetz steht: Deutschlands Pflege-Studierende erhalten künftig eine Ausbildungsvergütung

Die Reform des Pflegestudiums ist jetzt nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats beschlossene Sache und tritt zu Beginn 2024 in Kraft.

Die wichtigsten Neuerungen im „Pflegestudiumstärkungsgesetz“:

  • Studierende in der Pflege erhalten für die gesamte Dauer ihres Studiums eine „angemessene Vergütung“ auf Niveau der beruflichen Ausbildung.
  • Die hochschulische Pflegeausbildung wird als duales Studium ausgestaltet und künftig auch ein Ausbildungsvertrag vorgesehen.
  • Die Möglichkeit von Auslandsaufenthalten soll stärker berücksichtigt werden.
  • Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte werden bundesweit vereinheitlicht und vereinfacht.