Deutscher Bundestag: Digitalgesetz im Gesundheitswesen bringt e-Rezept und e-Patientenakte
Der Deutsche Bundestag hat am 14. Dezember das „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (DigiG) sowie das „Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (GDNG) beschlossen. Ziel sei demnach, mit digitalen Lösungen den Versorgungsalltag und die Forschungsmöglichkeiten deutlich zu verbessern und auf internationale Standards zu kommen.
Foto: Henning-Schacht
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„Mit den Digitalgesetzen läuten wir für das deutsche Gesundheitswesen endlich das digitale Zeitalter ein. Die Aufholjagd starten wir mit dem elektronischen Rezept, das ab 1. Januar Standard wird. Und ab 2025 bieten wir die elektronische Patientenakte für alle an. Und wir verbessern die Forschung an Gesundheitsdaten”, so Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).
Die Digitalgesetze markieren Lauterbach zufolge einen entscheidenden Schritt in Richtung eines neuen, lernenden Gesundheitssystems, das sowohl die Spitzenmedizin verbessern als auch die Routineversorgung sicherer machen werde. „Damit wird es uns gelingen, bei Krebsforschung, Demenzstudien und anderen wichtigen Forschungsfragen in der Medizin wieder an die Weltspitze zu kommen“, so der Minister.
Als Kernelement des Digital-Gesetzes wird die elektronische Patientenakte (ePA) ab 2025 für alle gesetzlich Versicherten bereitgestellt. Sie soll den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten vorantreiben und die Versorgung gezielt unterstützen – im ersten Schritt durch die Einführung eines digital unterstützten Medikationsprozesses. Zudem wird das E-Rezept als verbindlicher Standard in der Arzneimittelversorgung eingerichtet.
Zum Vergleich: Elf Jahre Elektronische Gesundheitsakte ELGA in Österreich
Die Elektronische Gesundheitsakte ELGA wurde bereits im Jahe 2012 im Gesundheitstelematikgesetz (>GTelG 2012) geregelt und ab 1. Jänner 2013 in Kraft gesetzt.
ELGA steht als moderne und sichere Infrastruktur allen Personen, die im österreichischen Gesundheitssystem versorgt werden, zur Verfügung. ELGA erleichtert Patient*innen ebenso wie den berechtigten Gesundheitsdienstleistern – das sind behandelnde Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen sowie Apotheken – den Zugang zu bestimmten Gesundheitsdaten. Im ELGA-Portal können alle Versicherten die ELGA-Funktionen (eBefund, eMedikation) und den eImpfpass mittels persönlichem Log-in – via Handy-Signatur oder neuerdings via ID-Austria – aufrufen und ihre Teilnahme an ELGA individuell ausgestalten.