Bereits seit 2005 besteht in ganz Österreich ein einheitlicher Standard für die Ausbildung und Tätigkeitsbereiche der Sozialbetreuungsberufe. Jetzt wird der betreffende Bund-Länder-Vertrag mit zeitgemässen Bestimmungen aktualisiert.
Insbesondere soll das Mindestalter für die Ausübung bestimmter Berufe herabgesetzt werden: Es soll künftig auch für Fach-Sozialbetreuer:innen (bisher 19 Jahre) und für diplomierte Sozialbetreuer:innen (bisher 20 Jahre) – wie derzeit schon für Heimhelfer:innen – 18 Jahre betragen. Damit wird ein nahtloser Übergang zwischen Pflichtschulabschluss, Ausbildung und Berufseinstieg ermöglicht und dem bestehenden Fachkräftemangel entgegengewirkt.
Erweiterte Kompetenzen für Heimhilfen
Außerdem werden die Kompetenzen für Heimhelfer:innen erweitert und ihre Ausbildung entsprechend erweitert. Wer das Modul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ absolviert hat, darf demnach künftig auch – auf Anweisung von Gesundheitspersonal –
- Blutdruck, Puls und Temperatur messen,
- Blutzucker mittels digitaler Geräte kontrollieren,
- beim An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen unterstützen und
- bei der Applikation von ärztlich verordneten Augen-, Nasen- und Ohrentropfen behilflich sein.
Es habe sich in der Praxis gezeigt, dass die Erweiterung der Kompetenzen von Heimhelfer:innen sinnvoll sei, so die Begründung von Bund und Ländern.
In Kraft treten soll die novellierte Vereinbarung mit 1. Jänner 2025, die neun Bundesländer passen ihre betreffenden Landesgesetze entsprechend an.
>zum aktualisierten Bund-Länder-Vertrag – (2613 d.B.)
Quelle: PK Nr. 630 vom 14.06.2024