Pflegereform: Erstverordnung von Medikamenten und mehr Kompetenzen für Pflegefachkräfte

Österreichs Pflegefachkräfte (DGKP) erhalten mit der nächsten GuKG Novelle ab September 2025 die Berechtigung zur Erstverordnung von bestimmten Medikamenten und mehr Kompetenzen. Das Aufgabengebiet von Pflegefachassistent:innen wird um die Assistenz bei der chirurgischen Wundversorgung und die Verabreichung von Infusionen ohne medikamentöse Wirkstoffe erweitert. Der Berufsverband ÖGKV zeigt sich zufrieden.

Wir sind mit diesem Schritt der Pflegereform sehr zufrieden, da wirklich wichtige Forderungen, die wir in unseren Stellungnahmen eingebracht haben, in sehr hohem Maß berücksichtigt wurden. Dies ist ein großer Schritt, um die professionelle Pflege in Österreich internationalen Standards anzugleichen
ÖGKV Präsidentin Elisabeth Potzman (Bild).
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Foto: ÖGKV
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Nach der Erstverordnung von Medizinprodukten kommt nun auch die Erstverordnung von Medikamenten – der neue § 15b im GuKG (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz). Demnach dürfen Angehörige des gehobenen Dienstes in den Bereichen Körperpflege, Nahrungsaufnahme sowie Pflegeinterventionen und –prophylaxen Arzneimittel verordnen. Auch dürfen Arzneimittel nun solange durch DGKP weiterverordnet werden, bis die sich ändernde Patientensituation eine Rückmeldung an den Arzt notwendig macht.

Eine weitere langjährige Forderung wurde durch die Abänderung der Delegationsaufzählung erfüllt. Bisher sind die Kompetenzen im Gesetz ausdrücklich aufgezählt. Diese Erschwernis des täglichen Arbeitsalltags wird nun abgebaut. Diplomiertes Gesundheitspersonal darf künftig alle Tätigkeiten bis zum Ärztevorbehalt ausführen – es muss nicht mehr bei jedem Schritt geprüft werden, ob er in der gesetzlichen Aufzählung enthalten ist. Ebenfalls wird es möglich die Patient:innen im Bereich der medizinischen Kompetenz der DGKP zu beraten, betreuen und begleiten.

Ein weiterer wichtiger Punkt der Novelle betrifft die Spezialisierungen. Fachhochschulen und Universitäten können diese künftig mit einem Mindestumfang von 60 ECTS anbieten. Damit werden spezialisierte Ausbildungen beispielsweise für Anästhesie oder OP-Pflege möglich. Die Standard Operating Procedure (SOP) bleiben weiterhin als eine wichtige Säule der Qualitätssicherung bestehen.

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