Bundesweit einheitliche Pflegeassistenz-Ausbildung: Gesetzentwurf liegt jetzt vor

Noch vor der Sommerpause liegt jetzt der Gesetzesentwurf für ein neues Pflegeassistenzgesetz vor. Offen ist jedoch weiterhin, ob die Deutschland-weit einheitliche, künftige Ausbildung nun 12 oder 18 Monate dauern wird.

Der Entwurf wurde vom Bundesfamilien- gemeinsam mit dem Bundesgesundheits-Ministerium erarbeitet. Damit soll ein eigenständiges und bundeseinheitliches Berufsprofil für die Pflegeassistenz eingeführt werden. Auch die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen soll vereinheitlicht werden. Eine angemessene Ausbildungsvergütung ist ebenfalls vorgesehen.

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Die Pflegebevollmächtigte der deutschen Bundesregierung, Claudia Moll (Bild) fordert eine zügige Beschlussfassung und Umsetzung dieses Bundesgesetzes.

Foto: BMG/Thomas Ecke

 

Unklar ist aber nach wie vor die Länge der Ausbildung. Der Entwurf umfasst zwei mögliche Ausbildungswege: eine 18-monatige Pflegefachassistenz-Ausbildung oder eine 12-monatige Pflegehilfe-Ausbildung. Die endgültige Entscheidung soll nach den erfolgten Stellungnahmen der Verbände (bis 5. August) und der Anhörung im Bundestag am 8. August getroffen werden.

Die Finanzierung der Ausbildung soll über Ausbildungsfonds auf Landesebene erfolgen. Die Mehrkosten für die gesetzliche Krankenversicherung werden auf rund 220 Mio. Euro pro Ausbildungsjahr geschätzt.

„Endlich geht es beim Referentenentwurf zur bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung Richtung Parlament weiter. Einheitliche Ausbildungsinhalte sind auch bei Pflegehilfskräften wichtig für eine gute Versorgung und Arbeitsteilung. Das Gesetz muss nun zügig beraten und umgesetzt werden,“ erklärte die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Claudia Moll.

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