Der Lehrstuhl für Medizin- und Strafrecht der Martin-Luther-Universität Halle (Sachsen-Anhalt) kritisiert in einem aktuellen Rechtsgutachten die klinische Entwöhnung von langzeitbeatmeten Patienten. Überrascht hat besonders die hohe Mortalitätsrate.
Bei Patienten, die über Jahre beatmet wurden, führe die Entwöhnung oft zu lebensbedrohlichen Situationen und einem erhöhten Sterberisiko. Versuche, beatmete Menschen klinisch von der Beatmung zu entwöhnen, gingen häufig mit einem erhöhten Mortalitätsrisiko einher, berichtet der Selbsthilfeverband FORUM Gehirn.
Der SelbstHilfeVerband – FORUM GEHIRN e.V. hatte das Gutachten in Auftrag gegeben, nachdem Berichte über zahlreiche Reanimationen während der Entwöhnung auftauchten. Prof. Henning Rosenau, Leiter des Lehrstuhls an der Uni Halle, sieht die Situation kritisch: „Regelmäßig steht das Versterbensrisiko in keinem Verhältnis zu einem Leben ohne Beatmungsunterstützung. Eine Indikation zu einem klinischen Entwöhnungsprozess ist in diesen Fällen zumeist fehlerhaft und beim Versterben oder einer nachhaltigen Verschlechterung der Gesundheit möglicherweise auch strafrechtlich relevant.“
„Unser Verband wird auf der Grundlage der Erkenntnisse aus dem Rechtsgutachten die Fachgesellschaften, den Medizinischen Dienst sowie die Ärztekammer zu einem „Aktionsbündnis für mehr Sicherheit bei der Beatmungsentwöhnung“ einladen“, so der stellvertretende Vorsitzende des Selbsthilfeverbands, Prof. Manfred Schlich.