Niedersachsen: Umgang mit Todeswünschen – Handlungsempfehlungen für Pflegende

Die Ethikkommission für Berufe in der Pflege in Niedersachsen hat neue Empfehlungen veröffentlicht, die Pflegefachpersonen unterstützen sollen, wenn sie von ihren Klient-/Patient*innen mit Todeswünschen oder Bitten um assistierten Suizid konfrontiert werden.

Oftmals sind Pflegekräfte die ersten Ansprechpartner für solche Anliegen – und sehen sich häufig ethischen Konflikten gegenüber. Die Kommission betont, dass Pflegefachpersonen in diesen schwierigen Situationen sowohl ihre eigene ethische Position entwickeln als auch die Perspektive des gesamten Teams und der Organisation berücksichtigen sollten.

Abb.: Webseite

Wichtigstes Anliegen der Empfehlungen: Pflegekräfte, die bei der Suizidassistenz mitwirken, sollen in alle Urteils- und Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Die Kommission rät dringend zu entsprechenden Weiterbildungen, um den Pflegenden die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, um ihre professionelle Verantwortung in solchen Situationen wahrzunehmen zu können.

Beruflich Pflegende tragen Verantwortung für die differenzierte Wahrnehmung von Todeswünschen oder Bitten nach Suizidassistenz als auch für die qualifizierte Begleitung von Personen, die solche Wünsche äußern. „Diese professionelle Rolle muss von Pflegefachpersonen erkannt und wahrgenommen sowie in der interprofessionellen Zusammenarbeit respektiert werden“ stellt Prof. Henrikje Stanze von der Hochschule Bremen, Mitglied der Ethikkommission, heraus.

> zur Empfehlung der Ethikkommission

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