Telematik-Anbindung für alle Pflegeeinrichtungen Deutschlands ab 1. Juli 2025 – der Countdown läuft

„Ab dem 1. Juli 2025 ist eine TI-Anbindung für alle Pflegeeinrichtungen verpflichtend“, ruft Claudia Moll (Bild), Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, in Erinnerung.

Ein Jahr sei kurz, mahnt Frau Moll. Was braucht es, damit das gelingt? Welche Hürden sind zu überwinden? Moll ermutigt zu einer zeitgerechten Vorbereitung: „Gemeinsam und mit der richtigen Unterstützung gelingt die Umsetzung.“

Foto-BMG-Thomas-Ecke

Weniger Bürokratie – Entlastung für die Pflegenden

Die Telematikinfrastruktur (TI) optimiert Arbeits- und Organisationprozesse in der ambulanten und stationären Pflege. Die Sektoren-übergreifende Kommunikation – etwa mit einer Arztpraxis oder der Kranken- oder Pflegekasse – soll deutlich einfacher werden. Zeitintensive und fehleranfällige Abstimmungen rund um Verordnungen und Rezepte – bislang in Papierform – können wegfallen, was Zeit spart und den Aufwand verringert, beschreibt die Betreiberin gematik die künftigen Vorteile.

Weiters wird die TI alle befugten Nutzer*innen mit allen Institutionen des Gesundheitswesens – etwa mit Fach- und Hausarztpraxen, Apotheken, Krankenkassen, Physiotherapiepraxen sowie Reha- und Vorsorgeeinrichtungen vernetzen und so die Kommunikation untereinander erleichtern und di jeweils erforderlichen medizinisch/pflegerisch/therapeutischen Informationen zur Verfügung stellen.

„Die digitalen Anwendungen geben Ihnen einen schnellen Überblick auf die Kranken- und Behandlungsgeschichte der Menschen, die Sie pflegen und betreuen – sofern diese zustimmen. Der lückenlose Informationsfluss verbessert die Versorgungsqualität und verschafft Ihnen wieder mehr Zeit für die Pflege der auf Sie angewiesenen Menschen“, verspricht der Betreiber auf der umfassenden Informations-Webseite (Bild).

>So funktioniert die Anbindung im Detail

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