Die Telematikinfrastruktur (TI) vernetzt das Gesundheitswesen. Das bringt viele Vorteile für Pflegepersonal und Patient*innen. Ab Juli 2025 müssen auch Pflegebetriebe kraft Gesetzes an die TI angeschlossen sein. Es ist daher hilfreich, ohne Termindruck jetzt die ersten Schritte zu setzen.
Vielfältige digitale Unterstützung erwarten die Pflegenden mit der TI-Anbindung Mitte 2025 in ganz Deutschland
Foto: d-trust
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Erfahren Sie bei d-trust, was Sie für die Anbindung benötigen und wie Sie sich die Anschlusskosten ganz einfach rückvergüten lassen.
Für alle Pflegebetriebe wird die TI-Anbindung im nächsten Jahr verpflichtend. Voraussetzung für die Integration der Einrichtung in die Telematikinfrastruktur ist die Beantragung der eHBA und der SMC-B. Der SMC-B dient der Authentifizierung der Institution als Pflegeeinrichtung.
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Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA, siehe Muster-Abb.)) identifiziert alle TI Zugriffsberechtigten Personen wie Ärzte oder Pflegekräfte als solche und enthält eine elektronische Unterschrift.
Jede nach § 72 SGB XI zugelassene Einrichtung der Langzeitpflege und ambulante Pflegedienste sowie Leistungserbringende nach SGB V erhalten zur Refinanzierung der Kosten für die Einrichtung und den Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI) eine monatliche Zahlung (TI-Pauschale).
Eine Kurzanleitung zur Registrierung und Beantragung sowie ein detailliertes Benutzerhandbuch, dass Sie durch den Beantragungsprozess führt, finden Sie im Antragsportal des GKV-Spitzenverbands.