Homecare: Zur Erinnerung – Beratungspflicht für bestimmte Pflegegeldbezieher*innen

Wenn Sie in Deutschland Pflegegeld für die häusliche Pflege beziehen und keine Hilfe von einer professionellen Pflegekraft in Anspruch nehmen,  sind Sie verpflichtet, regelmäßig eine Beratung durchführen zu lassen (§ 37.3 SGB XI).

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Bild: pflege.de

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Das Beratungsgespräch  ist ab Pflegegrad 2 (Geldleistung, nicht jedoch bei Sachleistung) verpflichtend. Es soll die Qualität in der häuslichen Pflege sichern und die pflegenden Personen unterstützen. Der häusliche Beratungsbesuch wird von einer Fachkraft eines ambulanten Pflegedienstes, eines durch die Pflegekasse beauftragten Unternehmens oder einer anerkannten Beratungsstelle durchgeführt. (…)

Die betroffenen Pflegegeldbezieher*innen haben jetzt auch die Wahl, sich für die Digitale Video-Beratung von Zuhause aus zu entscheiden oder einfach den Beratungseinsatz Zuhause zu machen. (Hinweis: – Digitale Videoberatung gilt nicht für Erstberatungen.)

► Verpflichtender Beratungseinsatz nach § 37/3  

>Alle Details dazu auf pflege.de

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