Ab Juni 2025 müssen sich dreijährig beruflich oder akademisch ausgebildete Pflegefachpersonen mit ihren individuellen Qualifikationen im Berufsregister der VdPB eintragen. Eine Frist gibt es vorerst noch nicht.
Der Bayerische Landtag hatte im Juli 2024 mit breiter Mehrheit das Bayerische Pflegendengesetz (BayPfleG) verabschiedet. Damit verknüpft ist ein Berufsregister für Pflegefachpersonen in Bayern. Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) wird dieses Register im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags führen und hat am 21. November 2024 in einem Fachgespräch mit Berufsverbänden, Trägerverbänden und Gewerkschaften ihr „integriertes Konzept“ dafür vorgestellt.
VdPB-Präsidentin Kathrin Weidenfelder: „Wir müssen das Bewusstsein dafür schärfen, dass eine fundierte Datenlage für beruflich Pflegende ebenso wichtig ist wie für die Sicherstellung der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung.“ Die Berufsverbände und Gewerkschaft begrüßten das von der VdPB vorgestellte Konzept ausdrücklich. Allerdings sei Überzeugungsarbeit gefragt: Der persönliche Nutzen für die Pflegefachpersonen und die gesundheitspolitische Notwendigkeit müssten gemeinsam vermittelt werden.
Konzept der integrierten Registrierung
Zusätzliche Bürokratie soll laut VdPB mit einem bundesweit bislang einzigartigen Konzept einer integrierten Registrierung vermiden werden: So werden künftig die vielfältigen gesetzlich vorgegebenen Meldepflichten und Kompetenzbestätigungen gebündelt. Angedacht ist bereits, dass die VdPB die Berufsurkunden für beruflich Pflegende ausstellen könnte, was vom „Bayerischen Landespflegerat“, der Gewerkschaft und dem DBfK als Stärkung der Selbstverwaltung positiv gewertet wird.
Technisch erprobt ist die erfolgreiche Umsetzung des Berufsregisters bereits durch die (gemäß Pflegeberufegesetz 2020 bundesweit verpflichtende) Registrierung der 19.000 Praxisanleitenden bei der VdPB.
Das Berufsregister sei von großer Bedeutung für die weitere Professionalisierung der Pflege, stellte VdPB-Präsidentin Weidenfelder abschließend klar: Umso wichtiger sei es, die Umsetzung mit einem breiten Bündnis der maßgeblichen Vertretungen der beruflichen Pflege anzugehen. „Wir sind uns sicher, dass es uns so – flankiert von einer überzeugenden Kommunikationstrategie – gelingen wird, die Pflegefachpersonen auf diesem Weg mitzunehmen,“ so Weidenfelder.
Hintergrund
Im bundesweiten Pflegeberufegesetz sind seit 2020 neben der generalistischen Ausbildung auch neue Regelungen für die Praxisanleitung in der Pflege in Kraft: Diese müssen seither eine deutlich umfangreichere Weiterbildung und jährliche Pflichtfortbildungen nachweisen. Das macht eine Registrierung erforderlich. Im Bundesland Bayern ist der Nachweis gegenüber der VdPB zu erbringen.
Zum Vergleich: In Österreich ist die Registrierung für alle Pflegeberufe – mit Berufsausweis im Scheckkartenformat – seit Mitte 2018 gesetzlich verpflichtend, um den Beruf überhaupt ausüben zu dürfen.
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Über die VdPB
Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und eigenen Angaben zufolge ein unabhängiges Sprachrohr von und für professionelle Pflegekräfte in Bayern. Sie wurde 2017 auf Grundlage des vom Bayerischen Landtag verabschiedeten Pflegendenvereinigungsgesetzes statt einer Pflegekammer „von oben herab“ – ohne Pflichtmitgliedschaft aller Pflegenden – gegründet.
Berufsregister für Pflegefachpersonen in Bayern (ab Juni 2025)
Gesundheitsberufe-Register in Österreich (seit Juli 2018 verpflichtend)
Gesundheitsberufe-Register in der Schweiz (seit 2020) und Schweizerisches Rotes Kreuz