Ab dem 1. Juli 2025 ist eine Anbindung aller Pflegeeinrichtungen der Langzeitpflege an die Telematikinfrastruktur (TI) gesetzlich vorgeschrieben. Welche Schritte jetzt notwendig sind, hat das Pflegenetzwerk Deutschland mit Expertinnen vom GKV-Spitzenverband – der hierfür einen Leitfaden anbietet – diskutiert.
Bessere Kommunikation, kürzere Wege, mehr Zeit für die Pflege: Das wünschen sich die beruflich Pflegenden ebenso wie die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen. Hier kann die Digitalisierung zu einer wesentlichen Verbesserung beitragen. Die Bundesregierung hat dafür mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) die Grundlage geschaffen: Die Pflegeeinrichtungen der professionellen Langzeitpflege werden sukzessive an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen.
Ziel ist es, eine digitale Vernetzung zwischen allen Beteiligten zu erreichen – von Pflegeeinrichtungen über Ärztinnen und Ärzte und Krankenhäuser bis hin zu Apotheken und weiteren Akteurinnen und Akteuren im Gesundheitswesen. Damit wird die Kommunikation nicht nur im medizinischen, sondern auch im Pflegebereich besser und sicherer, die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Bereichen gestärkt und Prozesse effizienter gestaltet.
Leitfaden unterstützt bei der schrittweisen Umsetzung
Konkret heißt das: Pflegedienste, Heime und Tagespflegen müssen zum 1. Juli 2025 an die TI angeschlossen sein. Der GKV-Spitzenverband hat dazu einen Leitfaden erarbeitet und veröffentlicht, der praktische Tipps zur Umsetzung bereitstellt. In diesem kompakten Dokument werden nicht nur wichtige Fragen zur Vorbereitung und Nutzung der TI-Anwendungen oder zur Zusammenarbeit mit Primärsystemanbietern beantwortet. Der Leitfaden beinhaltet auch einen Musterprozess, der alle wichtigen Schritte der Einbindung benennt und praktische Hinweise bei der Umsetzung gibt.