Die erste Fortbildungsordnung in Rheinland-Pfalz stellt eine verbindliche Regelung für alle professionell Pflegenden dar.
Die Grundlagen der >Fortbildungsordnung wurden von einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Pflegefachpersonen aus der Praxis, aus Bildung und Wissenschaft entwickelt. Die FBO soll sicherstellen, dass Pflegekräfte ihr Wissen kontinuierlich an neue wissenschaftliche Erkenntnisse anpassen, um die Qualität der Pflege im Land zu fördern. Die Einhaltung der Fortbildungspflichten wird ab 2027 stichprobenartig überprüft.
Laut der Verordnung sind Pflegefachpersonen verpflichtet, in einem Zweijahreszeitraum eine festgelegte Anzahl an Fortbildungspunkten zu sammeln. Diese können durch unterschiedliche Formate wie Seminare, Kongresse, Online-Kurse oder Selbststudium erreicht werden. Auch Fortbildungen außerhalb von Rheinland-Pfalz oder spezielle Schulungen für Praxisanleitende werden anerkannt.
Die Pflegekammer hebt hervor, dass die FBO nicht nur die berufliche Praxis der Pflegekräfte unterstützt, sondern auch ihre individuellen Karrierechancen verbessern kann. Mit kontinuierlicher Fortbildung können Fachkräfte neue Einsatzbereiche erschließen und sich beruflich weiterentwickeln. Die flexiblen Fortbildungsformate sollen es den Pflegekräften erleichtern, die Anforderungen in ihren Alltag zu integrieren.
Pflegefachpersonen bereits im Vorfeld eingebunden
Im Vorfeld der Verabschiedung führte die Landespflegekammer eine Mitgliederumfrage durch, um die Meinung der Pflegefachpersonen zu den geplanten Regelungen einzuholen. Die Ergebnisse, die als Stimmungsbild gelten, wurden in die Entwicklung der Fortbildungsordnung einbezogen. Die Pflegekammer lädt ihre Pflichtmitglieder weiterhin dazu ein, sich – im eigenen Interesse – über die Verordnung und ihre Inhalte zu informieren.
In Rheinland-Pfalz sind laut Landesstatistik mehr als 78.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der Pflege tätig.