Das aktuelle AK-Working Paper „Qualität in der stationären Langzeitbetreuung und ‑pflege“ beleuchtet, wie ein Österreich-weites Qualitätskonzept für Pflegewohnhäuser gestaltet sein könnte.
Es ist erstaunlich, was der Blick in die österreichischen Rechtsgrundlagen zeigt: Was Qualität in der Langzeitpflege und -betreuung sein soll, ist derzeit weitgehend unbestimmt und rechtlich unternormiert. Als Folge bleibt häufig auch unklar, worum es bei „Betreuung“ und „Pflege“ geht und was deren Qualität bestimmt.
Das Working Paper schlägt deshalb Definitionen für „Betreuung“ und „Pflege“ vor und zeigt die vielfältigen, berechtigten Anforderungen unterschiedlicher Gruppen an die Qualität der stationären Langzeitbetreuung und ‑pflege auf. Auf dieser Grundlage beschreibt es Vorgangsweisen, um diese Erwartungen miteinander in Beziehung zu setzen. So entsteht die Struktur eines Qualitätskonzepts, das die stark am Alltag orientierten Erwartungen von Bewohner:innen mit den abstrakten Anforderungen der Politik in Verbindung bringen kann.
Was dafür als Voraussetzung notwendig ist, muss auf allen Ebenen verankert werden – von der direkten Leistungserbringung über das Management bis hin zur Politik. Für ein funktionierendes Qualitätssystem reicht nicht, sich „nur“ auf die fachliche Ebene zu fokussieren. Es braucht zusätzlich Strategien für den Ausgleich von Interessen und praktikable Antworten zur Frage, wie die Beurteilung der Qualität von Betreuung und Pflege aussagekräftig gestaltet werden kann.
Erforderliche Verbesserungsmaßnahmen |
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