Der Entwurf des neuen Salzburger Pflegegesetzes ist jetzt in Begutachtung gegangen. Er enthält ein umfassendes Paket für betreute Personen sowie Mitarbeitende.
Abb.: BMI
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Seniorenwohnhäuser, Heimhilfen oder auch Tageszentrum. Das heute vorgelegte Pflegegesetz betrifft de facto den gesamten Sozialbereich im Bundesland. „Wir sind hier der älteren Generation, Menschen mit Beeinträchtigungen oder auch den vielen tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verantwortung. Daher war es mir wichtig, dass gemeinsam mit Expertinnen und Experten ein durchdachtes Gesetz vorgelegt werden kann“, betont Landesrat Christian Pewny. Die zentralen Eckpunkte des Entwurfes im Überblick:
- Bewohner im Mittelpunkt: Auf die individuellen Bedürfnisse der Bewohner, etwa bei Verpflegung oder sozialen Veranstaltungen soll verstärkt eingegangen werden.
- Weniger Bürokratie für Pflegekräfte: Ärztliche Verordnungen sollen in Zukunft auch mündlich erteilt werden können.
- Kein fixer Pflegeschlüssel, der aufgrund von Krankenständen oder ähnlichem nicht gehalten werden kann. Das Land wird jedoch Empfehlungen für einen Personalschlüssel an die Träger geben.
- Ausbildung Heimleiter: Leiter von Seniorenheimen sollen in Zukunft einen eigenen Kurs dafür absolvieren. Bis dato ist keine Qualifikation dafür vorgesehen.
- Zeitgemäße Formulierungen: Begriffe, wie etwa „Pflegefälle“ sollen im neuen Gesetz gestrichen werden.
Das neue Pflegegesetz soll in der ersten Jahreshälfte 2025 in Kraft gesetzt werden.