Schweizer Gesundheitsberufe-Gesetz: Übergangsfrist läuft am 1. Februar 2025 ab

Darauf macht das Schweizerische Rote Kreuz aufmerksam.

Das Gesundheitsberufegesetz (GesBG) trat am 1. Februar 2020 in Kraft. In diesem Bundesgesetz sind einheitliche Anforderungen an die Ausbildung und die fachliche eigenverantwortliche Berufsausübung von sieben Gesundheitsberufen in der Schweiz geregelt. Personen, welche gemäss dem GesBG neu eine Berufsausübungsbewilligung benötigen, hatten fünf Jahre Zeit die Bewilligung einzuholen. Diese Übergangsfrist läuft am 1. Februar 2025 ab.

>FAQ zum GesBG (bag.admin.ch)

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