München: Bayern führt Praxisanleiter-Bonus ein – innovative Konzepte sind gefragt

Bayern führt 2025 einen Praxisanleiterbonus zur Etablierung von innovativen Praxisanleitungskonzepten in der Pflege ein. Der Bonus beträgt 10.000 Euro pro Konzept und kann bis zu 180 Mal vergeben werden.

Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach erklärte: „Die Praxisanleitung spielt eine entscheidende Rolle im Theorie-Praxis-Transfer in der Ausbildung. Mit dem Praxisanleiterbonus möchten wir ein starkes Signal für Qualität und Innovation in der Praxisanleitung setzen. Ich rufe alle Praxisanleitenden auf, innovative und praktisch erprobte Konzepte vorzubereiten und einzureichen.“ Das Förderprogramm wird auf Beschluss des Bayerischen Landtags aufgelegt.

Gefragt sind Konzepte, die sowohl in geplanten und strukturierten als auch in spontanen Anleitungssituationen umsetzbar sind. Die Praxisanleitungskonzepte werden veröffentlicht. Damit soll eine flächendeckende Verbesserung der Praxisanleitung über alle Versorgungsbereiche hinweg gefördert werden, denn: „Innovative Praxisanleitung ist ein wichtiges Zeichen für die gelingende Umsetzung der generalistischen Pflegeausbildung“, so Gerlach.

Einreichungen ab 1. April 2025 möglich

Die Projekte können ab sofort entwickelt und in der Praxis angewendet werden. Bewerbungen für den Bonus werden ab 1. April 2025 beim Landesamt für Pflege entgegengenommen. Die Auszahlung erfolgt nach der Bewilligung. Unterlagen können bis 30. November 2025 eingereicht werden. Die Förderung wird nach der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Unterlagen vergeben.

>Leitfaden, Einreichformulare und weitere Infos hier

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