Entbürokratisierung in der Langzeitpflege kommt seit Jahresbeginn 2025 „von oben“: Bayern reduziert Vorschriften zur Heimaufsicht, fördert ambulant betreute Wohngruppen und flexibilisiert die Fachkraftquote.
„Damit reduzieren wir spürbar die Bürokratie und den Verwaltungsaufwand in den Einrichtungen der Pflege und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, bauen Hürden ab und treiben die Digitalisierung voran“, so Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach (Bild) in einer Aussendung.
Zudem würden Leistungserbringer und Kostenträger finanziell entlastet. Auch sei es jetzt möglich, Bewohner:innen finanziell zu entlasten, indem sie weniger an den Investitionskosten der Heime beteiligt werden. Möglich wurde dies durch umfassende Änderungen in der Ausführungsverordnung zum Pflege- und Wohnqualitätsgesetz. Diese regelt bauliche und personelle Mindestanforderungen für vollstationäre Pflegeeinrichtungen, besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe, trägergesteuerte ambulant betreute Wohngemeinschaften und Betreute Wohngruppen.
Die Verordnung wurde gründlich entschlackt und modernisiert, betonte Gerlach. „Unter anderen erleichtern wir die Gründung von innovativen und inklusiven kleinen Wohnformen, indem die Verordnung nur noch auf Wohnformen ab sechs Personen angewendet wird. Dadurch entlasten wir Kleinstwohnformen der Pflege und Eingliederungshilfe, wie etwa Wohngruppen und Wohngemeinschaften“.
Digitalisierung: WLAN in Pflegeheimen jetzt Pflicht
Zudem treibt Bayern die Digitalisierung voran: Binnen fünf Jahren muss jeder persönliche Wohnraum von stationären und ambulanten Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe nicht nur über Telefon, Rundfunk- und TV-Empfang, verfügen, sondern auch über einen Internetzugang (WLAN). „Denn Teilhabe muss auch digitale Teilhabe bedeuten“, betonte die Ministerin.
Starre Fachkraftquote wurde flexibilisiert
Mit der runderneuerten Verordnung schafft Bayern – unter Wahrung des Bewohnerschutzes – auch einige starre Quoten ab, etwa die Einzelzimmerquote oder die starre Fachkraftquote. Ministerin Gerlach dazu: „Die Qualitätssicherung wird somit nicht vernachlässigt. Die Anwesenheit der Pflege- und Betreuungskräfte am Tag und in der Nacht wurde flexibilisiert“. Auch die bislang vorgeschriebene Mindestanzahl der vorzuhaltenden Pflegebäder wurde reduziert.
Ambulant betreute WohnkKonzepte werden deutlich erleichtert
Die bisherigen Mindestanforderungen für trägergesteuerte, ambulant betreute Wohngemeinschaften und -gruppen wurden deutlich reduziert.Diese unterliegen seit Jahresbeginn 2025 nicht mehr dem umfangreichen „Heim-Recht“, sodass Initiator:innen von ambulant betreuten Wohngemeinschaften oder Träger von Betreuten Wohngruppen flexibler sowohl in der baulichen als auch personellen Ausgestaltung ihrer Wohnformen sind.
„Wir handeln entschlossen, um die aktuellen und akuten Herausforderungen in der Pflege zu überwinden und die Rahmenbedingungen in der Pflege zu verbessern. Bayern geht mit dieser ausgewogenen Verordnung einen wichtigen Schritt voran, ohne das Schutzniveau für die pflege- und betreuungsbedürftigen Bewohnerinnen und Bewohner aus dem Blick zu verlieren“, resümiert Pflegeministerin Gerlach die große Tragweite dieser Reform.