Die Berner Gesundheitskommission will, dass Advanced Practice Nurses mehr Aufgaben von Ärzten übernehmen, und fordert hierzu Schweiz-weit gesetzliche Anpassungen.

In einem >Bericht stellte kürzlich die Berner Kantonsregierung eine Kompetenzverschiebung im Hausarztbereich zur Diskussion: So könnten Pflegefachkräfte (APN) weitergehende Aufgaben übernähmen, etwa eine stärkere Rolle in der Betreuung chronisch kranker Patient*innen übernehmen und damit Versorgungsengpässe vermeiden. Damit würde „…die nachhaltige und flächendeckende Gesundheitsversorgung im Kanton Bern verbessert -, mit positiven Auswirkungen auf die Qualität der Patientenversorgung als auch auf die Arbeitsbedingungen für Gesundheitsdienstleistende“, schlussfolgert der Regierungsbericht.
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In logischer Folge fordert jetzt die parlamentarische Gesundheits- und Sozialkommission, dass die Kantonsregierung, „…weitere Massnahmen, um rasch mehr Advanced Practice Nurses einsetzen zu können“. – so zum Beispiel die Förderung von APN-Ausbildungsabschlüssen oder die Schaffung der
gesetzlichen Grundlagen, damit Pflegefachleute im Kanton Bern niederschwellige Aufgaben von Hausärzten übernehmen dürfen, wie etwa die Verschreibung bestimmter medikamentöser Therapien.
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Darüber hinaus müssen aber auf Bundesebene die Verlagerung von Aufgaben zwischen Ärzten und Pflegefachpersonen sowie die Schweiz-weite Verankerung von Advanced Practice Nurses im Gesundheitswesen gesetzlich (Gesundheitsberufegesetz, GesBG; SR 811.21) geregelt werden.Bislang hat der spezialisierte Pflegeberuf der APN noch gar keine eigene Zulassung, sodass die APN ihre weitergehenden Dienstleistungen nicht über die derzeit geltenden Krankenkassen-Tarife (Krankenpflege-Leistungsverordnung) abrechnen können.