Als „wichtige Signale für die Pflegeprofession“ bezeichnet der Deutsche Pflegerat die Pläne der neuen deutschen Bundesregierung. Signale ja – mehr aber auch nicht.
Die bekannt gewordenen Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Gesundheit und Pflege“ zum Koalitionsvertrag der neuen CDU/CSU-SPD-Bundesregierung enthalten zwar einige begrüßenswerte Vorhaben – einige davon diesmal sogar mit einem zügigen Zeitplan – jedoch haben diese, angesichts der weiterhin ungelösten, wirklich „großen Brocken“ für die beruflich Pflegenden eher einen beschwichtigenden Charakter. Bloß Signale eben.
Aus der Sicht der beruflich Pflegenden sind folgende positiven „Signale“ von Bedeutung:
- Die geplante grundlegende Reform der längst schon an ihre finanziellen Grenzen stoßenden Pflegeversicherung
- das Vorhaben, das Pflegekompetenz- und bundesweit einheitliche Pflegefachassistenz-Gesetz sowie die bundesgesetzliche Einführung der „Advanced Practice Nurse – APN“ – auf Basis der bereits vorhandenen Entwürfe – innerhalb der ersten 100 Tage auf den Weg zu bringen
- Weitere Maßnahmen wie eine geeignete Personalbemessung, der kompetenzorientierte Fachpersonaleinsatz sowie die eigenständige Heilkundeausübung durch Pflegefachpersonen sind wichtige und richtige Vorhaben – jedoch ohne Zeitplan für deren Umsetzung
- Ebenfalls ohne nähere Zeitvorgabe soll „die Weiterqualifizierung von berufserfahrenen Pflegefachkräften durch das DQR-Anerkennungsverfahren mittels Kompetenzfeststellung der zuständigen Praxisanleitungen vereinfacht“ werden
- Künftig sollen die Pflegeverbände festen Sitz mit Stimmrecht im G-BA haben.
„Entscheidend ist jedoch, wie diese Maßnahmen ausgestaltet werden. Die Richtung stimmt für die Pflegeprofession – jetzt kommt es auf die konkrete Umsetzung an“, erklärt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, in einer Aussendung. Dies gilt wohl besonders für die geplante Bürokratieentlastung innerhalb der ersten sechs Monate: Reduzierung von Berichts- und Dokumentationspflichten und damit Stärkung der Eigenverantwortung der Pflegenden – oft versprochen, kaum umgesetzt …
Was alles nicht kommt
Gleichzeitig zeigen die Ergebnisse der Arbeitsgruppe: Wichtige strukturelle Entscheidungen für die Pflegeprofession stehen weiterhin nicht in der Agenda der neuen Bundesregierung:
- „Pflege wird nicht als eigenständige Säule im Gesundheitssystem anerkannt“ (Vogler)
- Eine verbindliche und vollumfängliche Integration der beruflichen Pflege in die Selbstverwaltung fehlt weiterhin.
- Offen bleibt auch, wie die Vertretungen der Pflegeprofessionen zukünftig an allen, sie betreffenden gesundheitspolitischen Entscheidungsprozessen beteiligt und wie diese aufwändige Arbeit finanziell abgesichert werden soll.
- die Einführung bundeseinheitlicher, hochqualifizierter Bildungsstandards,
- die Stärkung von Public Health,
- die Entwicklung neuer Berufsbilder wie der Community Health Nurse oder die
- Verankerung eines Grundrechts auf Pflege.
- Beteiligungsbedarf sieht der DPR auch bei der geplanten Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Strukturreform der Pflege, die auf Ministerebene unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände eingesetzt werden soll und bei der Fortentwicklung der Krankenhauslandschaft. „Eine Reform der Versorgungsstrukturen ohne Beteiligung der professionell Pflegenden greift zu kurz“, mahnt Vogler.