Wer als Pflegeperson 45 Versicherungsjahre nachweisen kann und in den letzten 20 Berufsjahren zumindest zehn Jahre Schwerarbeit geleistet hat, soll künftig bereits mit 60 Jahren in den Ruhestand treten dürfen.
Dies plant die neue Bundesregierung laut ihrem Koalitionsvertrag. Die Belastungen für Beschäftigte im Gesundheitsbereich sind enorm, doch bisher wurden sie nicht ausreichend in der Schwerarbeitsregelung des Pensionsrechts berücksichtigt. Das soll sich nun ändern:
Was ist „Schwerarbeit“?
Die Schwerarbeitsregelung ermöglicht es Menschen, die in besonders belastenden Berufen tätig sind, bereits nach Vollendung des 60. Lebensjahres mit einem verringerten Abschlag von nur 1,8 Prozent pro Jahr in Pension zu gehen.
Schon bisher war in Einzelfällen ein früherer Pensionsantritt für besonders belastete Pflegende möglich – allerdings unter sehr rigiden Bedingungen, wie etwa die Anspruchsberechnung nach Tagen und nicht nach den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Die neue Regierungskoalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS plant eine Reform, die deutlich mehr Pflegekräfte als bisher endlich als Schwerarbeiter*innen anerkennen soll. Dies hatten die Gewerkschaften schon lange gefordert.
Hintergrund
Denn Pflegekräfte sind sowohl psychisch als auch körperlich stark belastet. Der Arbeitsalltag ist von hohem Arbeitsdruck, Personalmangel und Schichtarbeit geprägt. Laut Arbeitsklima-Index der Arbeiterkammer Österreich fühlen sich 60 Prozent der Beschäftigten im Pflegebereich durch die psychisch herausfordernde Arbeit sehr oder ziemlich stark belastet. Nur 38 Prozent der unter 40-Jährigen und 44 Prozent jener, die 40 oder älter sind, halten es für wahrscheinlich, bis zur Pension durchzuhalten. Unter allen anderen Beschäftigten sind es zwei Drittel (Quelle: Neue Zeit).