Eine der Folgen der „Pflegeinitiative“ ist, dass die Kantone – bislang vier – damit beginnen, die zentrale Funktion eines/einer „Kantonale Pflegefachperson“ zu schaffen. Diese soll den Kanton künftig in der Öffentlichkeit sowie in Dachorganisationen in Pflegefragen vertreten.
Wie das Branchenblatt ´Medinside ´ weiter berichtet, haben bereits vier Kantone eine besondere Stelle für die Anliegen der Pflege in deren Gesundheitsdirektionen – unabhängig vom kantonsärztlichen Dienst – installiert: das Waadtland (2022) und das Wallis (beide in der Romandie), sowie Luzern und St. Gallen in der deutschsprachigen Ostschweiz. Auch in Genf ist ein derartiges Vorhaben bereits im Gange.
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Die Kantonale Pflegefachperson soll eine Bezugsperson innerhalb der Verwaltung sein und eine zentrale Verantwortung tragen. Dabei gehe es um Fragen der Ausbildung und der Attraktivität des Berufs und um die Förderung der Pflegeberufe in der Öffentlichkeit. Weiters soll sie auch für die Koordinierung von Kontrollen und Gutachten zuständig sein. Zudem soll sie den Kanton in Dachorganisationen sowie kantonalen, regionalen und eidgenössischen Instanzen vertreten.
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Die Kandidat*innen sollten über einen Fachhochschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss oder über einen Master in Pflege oder in öffentlicher Gesundheit verfügen.