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Deutschland: Bundeskabinett beschließt Gesetz zur einheitlichen Pflegefachassistenzausbildung ab 2027

Am Mittwoch, 06. August 2025, hat die deutsche Bundesregierung  den Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung beschlossen. Mit dem neuen Gesetz wird ein eigenständiges, bundesweit einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz geschaffen.

Damit können künftig Personen mit der Qualifikation einer Pflegefachassistenz leichter in ein anderes Bundesland wechseln: Die neue Ausbildung ersetzt die bisherigen 27 landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen – aus 27 mach 1. Auch die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse wird erleichtert.

„Mit dem heute vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf schaffen wir die Grundlage für eine bundeseinheitliche generalistische Ausbildung zur Pflegefachassistenz. Zudem sorgen wir bereits in der Ausbildung für eine angemessene Vergütung. Damit eröffnen wir neue Karrierewege sowie Anreize in der Pflege und geben Menschen eine klare berufliche Perspektive“, erkärt Bundesgesundheitsministerin Nina Warken.

Beim vorliegenden Gesetzentwurf, den das Kabinett jetzt beschlossen hat, handelt es sich um eine deutliche Weiterentwicklung gegenüber dem Gesetzentwurf aus der vorigen Legislaturperiode, insbesondere etwa mit Blick auf eine abgebrochene Fachkraft-Qualifikation. Diese kann nun beim Erwerb eines Abschlusses in der Pflegefachassistenz Berücksichtigung finden. So haben auch Abbrecher eine gute Perspektive. ie Länder wurden eng in die Erarbeitung des Gesetzentwurfs eingebunden. Für einen Ausbildungsstart 2027 muss das Finanzierungsverfahren 2026 beginnen.

Die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzes im Überblick:

Einheitliche Ausbildung: Die neue bundesweite Pflegefachassistenzausbildung ersetzt die bisherigen 27 unterschiedlichen Landesregelungen
Einblicke: Die Ausbildung ist generalistisch ausgerichtet und umfasst Pflichteinsätze in den zentralen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege sowie stationäre Akutpflege
Start der Ausbildung: Ab 1. Januar 2027
Dauer: In der Regel 18 Monate in Vollzeit. Teilzeit und Verkürzungen sind möglich, insbesondere bei einschlägiger Berufserfahrung
Zugang: In der Regel mit Hauptschulabschluss, aber auch ohne formalen Abschluss bei positiver Prognose der Pflegeschule möglich
Vergütung: Alle Auszubildenden erhalten künftig eine angemessene Ausbildungsvergütung
Aufstiegsmöglichkeiten: Anschlussfähigkeit an die Ausbildung zur Pflegefachperson (auch verkürzt möglich) mit anschließender Möglichkeit zum Pflegestudium
Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Einheitliche Regelung mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang statt umfassender Gleichwertigkeitsprüfung

Stimmen zum Beschluss

Von Ländern und Verbänden wurde der Gesetzesbeschluss überwiegend positiv bewertet:

Die bisher 27-fach landesrechtlich geregelte Ausbildung zur Pflegeassistenz führte bislang zu erheblichen Unterschieden in Qualität, Vergleichbarkeit und Berufsmobilität, so der Deutscher Pflegerat DPR in einer Aussendung. Das hätte unmittelbare Folgen für die Versorgungssicherheit und die Attraktivität des Berufs. Mit dem neuen Gesetz werde erstmals eine bundeseinheitliche Grundlage mit klaren Standards, einem verbindlichen Berufsbild und verbesserter Durchlässigkeit zur dreijährigen Pflegeausbildung geschaffen. Das stärke die Ausbildungspraxis, erleichtere den Einstieg in den Pflegeberuf und verbessere die Anschlussfähigkeit.

Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach  erfreut sich, dass der jetztige „Flickenteppich (..) endlich vereinheitlicht“ wird. Das werde letztlich dem Pflegeberuf zugutekommen und für mehr Flexibilität sorgen. Auch Brandenburgs Gesundheits- und Sozialministerin Britta Müller begrüßt diesen Schritt ausdrücklich: „Das neue Gesetz ist ein echter Fortschritt – für die Pflege, für die Auszubildenden und für die Einrichtungen.“ Besonders begrüße Brandenburg die im Gesetz vorgesehenen Verkürzungsmöglichkeiten für berufserfahrene Personen. Damit können auch ungelernte, aber erfahrene Kräfte formale Qualifikationen erwerben – ein entscheidender Schritt zur Fachkräftesicherung. Ein weiterer zentraler Vorteil: Die neue Pflegefachassistenzausbildung wird tariflich abgesichert und liegt deutlich über dem Pflegemindestlohn. Damit werde der Beruf nicht nur aufgewertet, sondern auch finanziell attraktiver.