
Deutschland: Bundesregierung beschließt neue Befugnisse für Pflegekräfte
Mit dem am Mittwoch beschlossenen Pflegekompetenzgesetz soll die Ausführung heilkundlicher Aufgaben durch Pflegefachpersonal gesetzlich verankert werden.
Der Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege zielt insbesondere auf die Ausweitung der Kompetenzen für Pflegefachpersonen durch:
• größere Entscheidungsbefugnisse bei der Empfehlung und Verordnung von Hilfsmitteln und der Folgeverordnung häuslicher Krankenpflege. Ein Beispiel: bei dauerhaftem Bedarf von Inkontinenzprodukten muss man nicht mehr zum Arzt, da künftig Pflegefachpersonen Folgeverordnungen ausstellen dürfen.
• eigenständige Durchführung heilkundlicher Maßnahmen. Zum Beispiel kann eine Pflegefachperson zukünftig in der Häuslichkeit eigenständig die Insulindosis anpassen, wenn sie bei der Blutzuckermessung erkennt, dass die Werte dies erfordern. Oder sie kann eine Infusion geben, wenn ein Pflegeheimbewohner aufgrund von Flüssigkeitsmangel Gefahr läuft ins Delir zu fallen, so dass er deshalb nicht ins Krankenhaus muss.
• Pflege-Begutachtung durch Pflegefachpersonen. In einem Modellprojekt übernimmt die Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit statt eines externen Gutachters die vertraute Pflegefachperson, das heißt weniger Termine und führt zu kürzeren Bearbeitungszeiten.
Außerdem sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen durch gezielte Beratung unterstützt und unnötige bürokratische Hürden abgebaut werden.
Die Pflegebevollmächtigte Katrin Staffler (Bild) sieht das neue Gesetz als einen bedeutenden Meilenstein für die Pflege: „Arztvorbehalt ade! Endlich schneiden wir alte Zöpfe ab und ermöglichen Pflegekräften, das zu tun, was sie auch können.“