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Burgenland: Vereinfachter Zugang zu Sozial- und Pflegeberufen ab 2026

Foto: Büro LR Schneemann

Das Burgenland hat das Sozialbetreuungsberufegesetz novelliert. Die wichtigste Neuerung: Künftig können die Ausbildungen zu Heimhilfen, Fachsozialbetreuer/innen und Diplomsozialbetreuer/innen einheitlich ab 18 Jahren begonnen werden.

Das Burgenland hat wichtige Schritte zur Modernisierung der Sozialbetreuungsberufe gesetzt. Nach der Anpassung der 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, die erstmals einheitliche Standards für Sozialbetreuungsberufe schafft, wurde in der letzten Landtagssitzung Ende Juni das Burgenländische Sozialbetreuungsberufegesetz novelliert. Die Neuregelung betrifft Heimhilfen, Fachsozialbetreuer:innen und Diplomsozialbetreuer:innen.

„Mit der Anpassung können alle drei Ausbildungen einheitlich bereits ab der Vollendung des 18. Lebensjahres absolviert werden“, erklärt Soziallandesrat Leonhard Schneemann. Bisher war für die Diplomsozialbetreuung das 20. Lebensjahr und für die Fachsozialbetreuung das 19. Lebensjahr nötig. Parallel zu der Altersanpassung wurden auch die Ausbildungsinhalte entsprechend den neuen Kompetenzen überarbeitet. Die drei dazugehörigen Verordnungen befinden sich aktuell in Anpassung. Das Inkrafttreten ist für den Herbst vorgesehen, womit die neuen Regelungen ab dem Schuljahr 2026/27 – nach dem Ende der laufenden Aufnahmeverfahren – gültig werden.