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Gastbeitrag: Land Tirol nimmt Heimbewohner:innen die erhöhte Familienbeihilfe

In Tirol wird die erhöhte Familienbeihilfe zur Gänze als Eigenleistung von den Bewohner:innen der Pflegeeinrichtungen (auch Seniorenheime) eingefordert. Die fachlichen Argumente wurden nicht gehört und auch nicht die klare OGH-Position in einer sehr ähnlich gelagerten Fallkonstellation in Kärnten, die nach dem höchstgerichtlichen Urteil aufgehoben wurde und nun hier das Taschengeld wieder zur Verfügung steht. Die Erwachsenenvertreter:innen fordern zu recht, dass zur Abdeckung der nicht zur Verfügung gestellten Bedarfe in den Tiroler Pflegeeinrichtungen die erhöhte Familienbeihilfe nicht als Eigenleistung eingefordert werden darf. Eine dringende gesetzliche Änderung ist erforderlich !

Zum Beitrag von Mag. Norbert Krammer