
Trotz Pflicht seit Juli: 70 Prozent der deutschen Pflegeeinrichtungen sind nicht an die Telematikinfrastruktur angebunden
Mit rund 70 Prozent ist die Mehrheit der rund 32.000 ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland bisher nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen, obwohl die Anbindung seit Juli verpflichtend ist. Außerdem zeigt eine aktuelle Auswertung der DAK-Gesundheit: Zwar stellt das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) Mittel für die Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen bereit, jedoch wurden erst 40 Prozent der Fördergelder abgerufen.

„Diese Förderung soll einen wichtigen Beitrag leisten, um die Umsetzung des digitalen Fahrplans für die Pflege voranzubringen. Es muss nun analysiert werden, weshalb die Abrufquote weiterhin eher niedrig ist und wie sich die Hürden für die Pflegeeinrichtungen bewältigen lassen“, sagt DAK-Vorstandschef Andreas Storm. Aktuellen Zahlen zufolge ist bisher etwa ein Drittel der rund 32.000 ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland im Verzeichnis der Gematik, der nationalen Agentur für die Digitalisierung des Gesundheitswesens, registriert. Den elektronischen Institutionsausweis (SMC-B) haben 63 Prozent beantragt – der erste Schritt von vielen, um eine Anbindung beginnen zu können.
„Eine intensivere Begleitung und passgenauere Lösungen sind insbesondere für die kleineren Pflegeeinrichtungen auf ihrem Digitalisierungsweg dringend erforderlich. Im kommenden Jahr wird etwa die vollelektronische Abrechnung der pflegerischen Leistungen zwingend vorgeschrieben. Ohne TI-Anbindung drohen hier massive Abrechnungsprobleme“, warnt Storm.
DAK-Forderung: Zugang zu Fördermitteln vereinfachen
Der Kassenchef hatte bereits Anfang 2024 zu einer Informationsoffensive aufgerufen, damit mehr Pflegeeinrichtungen die seit 2019 bereitstehenden Fördermittel nutzen. Gefördert wird die Anschaffung digitaler und technischer Ausrüstung wie zum Beispiel digitale Pflegedokumentationssysteme oder auch Aus-, Fort- und Weiterbildungen zur Nutzung neuer Technologien.
Gefördert werden können bis zu 40 Prozent der durch die Pflegeeinrichtung verausgabten Mittel. Das ermöglicht Zuschüsse bis zu maximal 12.000 Euro, die auch mit mehreren Anträgen auf mehrere Maßnahmen aufgeteilt werden können. Bis 2030 können Gelder beantragt werden.
DAK-Vorstandschef Andreas Storm appelliert an die Politik, den Zugang zu den Fördermitteln zu vereinfachen, indem beispielsweise für die Anschaffung von digitaler Ausrüstung ein Einmal-Zuschuss gewährt wird, der an eine geringe Eigenbeteiligung geknüpft ist. Storm: „Neben einer Refinanzierung, die Pflegeeinrichtungen, Versicherte und Pflegebedürftige nicht zusätzlich belastet, bedarf es Informations- und Unterstützungskampagnen, die eine breite Aufklärung ermöglichen und sicherstellen, dass auch kleinere Einrichtungen davon profitieren.“