
Bayern: Anträge für den neuen Praxisanleiterbonus werden noch bis Ende November angenommen
Bislang hätte das Ministerium rund 160 Anträge erhalten, wovon 54 bereits bewilligt wurden. Insgesamt können bis zu 180 Boni vergeben werden. Die Ministerin erklärte: „Die Praxisanleitung spielt eine entscheidende Rolle im Theorie-Praxis-Transfer in der Ausbildung. Mit dem Praxisanleiterbonus möchten wir ein starkes Signal für Qualität und Innovation in der Praxisanleitung setzen. Ich rufe alle Praxisanleitenden auf, innovative und praktisch erprobte Konzepte vorzubereiten und einzureichen.“Praxisanleitung richtet sich an Pflege-Auszubildende, die bei ihren Praxiseinsätzen in die pflegerischen Aufgaben eingewiesen werden. Diese Anleitung umfasst zehn Prozent der praktischen Ausbildungszeit durch Pflegefachkräfte, die die Qualifikation als Praxisanleitung erworben haben. Sie basiert auf einem Konzept, das Vorbereitung, gemeinsame Durchführung und eine Evaluation umfasst.
Bewerbungen werden bis zum 30. November beim Landesamt für Pflege angenommen. Die Bonuszahlung erfolgt bei entsprechender Wertigkeit des Praxisanleitungskonzeptes nach der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen. Ein Leitfaden zur Entwicklung von Praxisanleitungskonzepten sowie die zur Einreichung notwendigen Formulare und weitere Informationen stehen auf der Webseite des Landesamtes für Pflege unter https://www.lfp.bayern.de/pranbeip/ zur Verfügung.