Nachdem der Deutsche Bundestag am 09. Oktober das Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung verabschiedet hat, stimmte am Freitag auch der Deutsche Bundesrat dem Gesetz zu.
Mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz wird ein eigenständiges, bundesweit einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz geschaffen. Damit können künftig Personen mit der Qualifikation einer Pflegefachassistenz leichter in ein anderes Bundesland wechseln: Die neue Ausbildung ersetzt die bisherigen 27 landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen – aus 27 mach 1. Auch die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse wird erleichtert.
Die wichtigsten Regelungen:
- Einheitliche Ausbildung: Die neue bundesweite Pflegefachassistenzausbildung ersetzt die bisherigen 27 unterschiedlichen Landesregelungen
- Einblicke: Die Ausbildung ist generalistisch ausgerichtet und umfasst Pflichteinsätze in den zentralen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege sowie stationäre Akutpflege
- Start der Ausbildung: Ab 1. Januar 2027
- Dauer: In der Regel 18 Monate in Vollzeit, , alternativ eine 36-monatige Teilzeitvariante. Verkürzungen sind möglich, insbesondere bei einschlägiger Berufserfahrung
- Zugang: In der Regel mit Hauptschulabschluss, aber auch ohne formalen Abschluss bei positiver Prognose der Pflegeschule möglich
- Vergütung: Alle Auszubildenden erhalten künftig eine angemessene Ausbildungsvergütung
- Aufstiegsmöglichkeiten: Anschlussfähigkeit an die Ausbildung zur Pflegefachperson (auch verkürzt möglich) mit anschließender Möglichkeit zum Pflegestudium
- Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Einheitliche Regelung mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang statt umfassender Gleichwertigkeitsprüfung
Im Fokus soll für die Auszubildenden die Praxis stehen. Es sind Stationen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und bei ambulanten Pflegediensten vorgesehen, damit die Absolventinnen und Absolventen später in allen Versorgungsbereichen arbeiten können. Den theoretischen Teil sollen staatliche und staatlich anerkannte Pflegeschulen übernehmen. Eine Fachkommission soll einen Rahmenlehrplan und einen Rahmenausbildungsplan erarbeiten.
Für den Übergang gilt: Wer bis Ende 2026 eine Ausbildung nach bisherigen landesrechtlichen Regelungen beginnt, kann diese noch abschließen. Die Länder können diese Frist bis Ende 2027 verlängern, falls der Aufbau der Kapazitäten für die neue Ausbildung mehr Zeit benötigt.

