Auf Antrag Thüringens wurde am 21. November im Bundesrat entschieden, den vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf nicht zu billigen, sondern den Vermittlungsausschuss anzurufen. Grund für die Uneinigkeit ist ein spät eingefügter Passus zur Krankenhausfinanzierung, der die gesetzlichen Krankenkassen finanziell entlasten soll.
Thüringes Gesundheitsministerin Katharina Schenk begrüßte das vom Bundestag bereits beschlossene Befugniserweiterungs- und Entbürokratisierungsgesetz in der Pflege, warnte jedoch eindringlich vor einem spät eingefügten Zusatz (Artikel 13a), der erhebliche finanzielle Nachteile für die Krankenhäuser zur Folge hätte. Konkret kritisiert sie die neu aufgenommene Aussetzung der Meistbegünstigtenklausel für das Jahr 2026 (Artikel 13a): „Dieser Passus hat mit der Stärkung der Pflegekompetenzen oder dem Abbau von Bürokratie nichts zu tun. Er dient allein dazu, die gesetzlichen Krankenkassen finanziell zu entlasten – und das auf Kosten der Krankenhäuser.“
Durch die damit vorgesehene Begrenzung von Vergütungsanstiegen in Krankenhäusern erwartet sich die Bundesregierung Einsparungen von jährlich bis zu 1,8 Milliarden Euro. „Diese drastische Kürzung würde die Krankenhäuser in einer ohnehin schwierigen Zeit extrem hart treffen. Es bestünde die Gefahr einer kalten Strukturbereinigung“, warnte Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller. Der Vermittlungsausschuss sei auch für sei der richtige Weg, um in diesem komplexen Spannungsfeld eine Lösung zu finden.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kritisierte die Entscheidung der Länder: „Die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch eine Mehrheit der Länder in der heutigen Sitzung des Bundesrates ist ein schlechtes Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland.“ Die Entscheidung werfe einen Schatten auf das gemeinsame Ziel, die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung insgesamt auf ein stabiles Fundament zu setzen, so die Ministerin.
Pflegekompetenz kommt unter die Räder
Pflegeverbände zeigen sich über die Verzögerung des Gesetzes verärgert, da der umstrittene Passus nichts mit Pflegekompetenz zu tun habe:
Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB), kritisiert: „Mit der Problematik der Länder zur Vergütungsregelung von Krankenhäusern kommt nun das Pflegekompetenzgesetz unter die Räder. Dabei hat diese Auseinandersetzung zur sogenannten Meistbegünstigungsklausel im Klinikbereich mit der Pflege selbst nichts zu tun. Wird im Vermittlungsausschuss nicht zügig eine Lösung gefunden, droht die Pflege am Ende als Verliererin dazustehen.“
Auch der Deutsche Pflegerat (DPR) zeigt sich in einer Aussendung fassungslos: „Über die überfällige Pflegekompetenzerweiterung wird in Deutschland seit Dezember 2023 intensiv gerungen. In einem Omnibusverfahren wurde im laufenden Gesetzgebungsverfahren durch einen fachfremden Änderungsantrag eine Gesetzesänderung aufgenommen und mit dem ursprünglichen Gesetz verknüpft, die jetzt den Kern des Gesetzes blockiert. Das ist politisch verantwortungslos gegenüber der Berufsgruppe Pflege“, kommentierte Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, das Vorgehen. Der DPR fordert ein klares Signal des Vermittlungsausschusses: Die Modernisierung der pflegerischen Kompetenzen darf nicht durch fachfremde Konflikte blockiert werden.
Sandra Postel, Präsidentin der Pflegekammer NRW, kritisiert, dass pflegefremde Themen regelmäßig an pflegerelevante Gesetze „angehängt“ würden: „Das hat nichts mit der Pflege zu tun, trifft aber die Kliniken. Genau deshalb blockieren die Länder. Ein Gesetz, das für die Pflege ohnehin nur ein erster Schritt gewesen wäre, wird durch ein ganz anderes Politikfeld ausgebremst.“
Inkrafttreten zum Jahreswechsel fraglich
Eigentlich sollte das im Bundestag bereits beschlossene Gesetz bereits ab Beginn 2026 in Kraft treten. Mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses gerät der Zeitplan allerdings stark unter Bedrängnis. Denn das Vermittlungsverfahren hat Auswirkungen auf das gesamte Gesetz. Der Vermittlungsausschuss ist ein gemeinsames Gremium von Bundestag und Bundesrat bestehend aus 16 Mitgliedern des Bundestages und 16 Mitgliedern des Bundesrates (je ein Mitglied pro Bundesland). Er wird immer dann aktiv, wenn sich Bundestag und Bundesrat nicht auf den Inhalt eines Gesetzes einigen können oder wenn der Bundesrat zum Gesetz Änderungsbedarf sieht.
Demzufolge wird das Gesetz nicht sofort beschlossen, sondern zur weiteren Beratung an das Gremium überwiesen. Bundestag und Bundesrat verhandeln über einen Kompromiss – etwa über das Entfernen, Ändern oder Präzisieren einzelner Passagen – in diesem Fall die gewünschte Streichung des Artikel 13a. Nach Abschluss des Vermittlungsverfahrens hat der Bundesrat zwei Wochen Zeit, um gegen das Gesetz Einspruch einzulegen. Einen solchen Einspruch kann der Bundestag durch einen Mehrheitsbeschluss zurückweisen.

