Deutschland: Bundesgerichtshof stärkt die Rechte dementer Menschen

Demente Menschen dürfen Betreuer ablehnen, auch ohne Geschäftsfähigkeit – das hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Beschluss klargestellt.

In einem aktuellen Fall hatte eine 1941 geborene, an Demenz erkrankte Frau erfolgreich ihre Tochter als Betreuerin abgelehnt, wie die dpa berichtet. Das Amtsgericht hatte die Tochter neben einem Berufsbetreuer als Mitbetreuerin bestellt. Das Landgericht wies die Beschwerde der Betroffenen auf Hinweis auf eine mögliche Einflussnahme der Nachbarn zunächst ab. Der BGH hob diese Entscheidung auf.

„Auch ist nicht erforderlich, dass der Vorschlag des Betroffenen ernsthaft, eigenständig gebildet und dauerhaft ist“, so der BGH laut dpa. Es genüge, wenn der Betroffene seine Ablehnung zum Ausdruck bringe. Gerichte dürfen nicht ermessen, ob die Ablehnung dem „ureigenen Wunsch“ entspreche.

Die Entscheidung basiert auf der seit 2023 geltenden Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch. Sie stärkt die Selbstbestimmung von Menschen, die auf Betreuung angewiesen sind.

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