Der Schweizer Bundesrat hatte die Arbeitsbedingungen in der Pflege in seinem Gesetzesentwurf gegenüber der Vernehmlassungsvorlage bereits in wesentlichen Punkten verschlechtert. Nun geht die Mehrheit der Gesundheitskommission noch weiter und schwächt die gesetzlich mindestens zu erfüllenden Arbeitsbedingungen weiter stark ab.
In einer Aussendung vergangene Woche zeigt sich der Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) über die Entscheide der Kommission empört. Der SBK kritisiert insbesondere, dass die Kommission die Reduktion der Höchstarbeitszeit und der Normalarbeitszeit verhindert hat. Zudem fällt die Kompensation der Feier- und Sonntagsarbeit tiefer aus als vom Bundesrat vorgeschlagen. Für die Pflegenden, die täglich ihr Bestes geben, sei das sehr enttäuschend. Yvonne Ribi (Bild), die Geschäftsführerin des SBK moniert, dass die Entscheide damit deutlich hinter dem Volksauftrag durch die Pflegeinitiative und den Erwartungen der Pflegenden zurückbleiben. «Ohne verbindliche Massnahmen droht sich der Personalmangel weiter zu verschärfen – mit gravierenden Folgen für die Pflegenden und die Versorgungssicherheit.» Der Gesetzgeber muss endlich Arbeitsbedingungen festlegen, damit die Berufsverweildauer der Pflegenden erhöht werden kann.
Der Verband begrüsst es, dass sich die Kommission immerhin auf eine Finanzierung der Verbesserungen der Arbeitsbedingungen in der Pflege einigen konnte. Denn nur mit zusätzlichen Mitteln kann sichergestellt werden, dass die Arbeitsbedingungen attraktiver gemacht werden können und sich der Druck auf das Pflegepersonal nicht weiter erhöht. Auch die Verhandlungspflicht für Gesamtarbeitsverträge erachtet der SBK als Stärkung der Sozialpartnerschaft.
Der SBK fordert die Kommissionsmitglieder auf die Verschlechterungen an ihrer Sitzung im Februar 2026 zu korrigieren und den Volkswillen im Interessse der betroffenen Patientinnnen und Patienten und der Pflegenden konsequent umzusetzen. Dazu gehört auch, dass Anreize gesetzlich zu verankern sind, die dafür sorgen, dass für eine bedarfsgerechte Personalausstattung genügend und gut ausgebildetes Pflegepersonal zur Verfügung steht.

