Nach zähen Verhandlungen wurde Ende Jänner eine Einigung im Kollektivvertrag für die Sozialwirtschaft 2026/27 erzielt: Für die ca. 130.000 Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialbereich erhöhen sich die KV-Gehälter und – löhne ab 01. April um + 2,6 %.
Eckpunkte des KV-Abschlusses
Ab 01. April 2026:
- KV-Tabelle und ALT-Tabellen/Alt-Ist-Gehälter: + 2,60 %
- Ist-Gehälter: + 2,40 %
- Zulagen und Zuschläge: + 2,60 %
Rahmenrechtliche Verbesserungen ab 1. Jänner 2026
- Anspruch auf Erhöhung des Wochenstundenausmaßes für Teilzeitbeschäftigte
- Zusätzliche Pflegefreistellung zur Betreuung von Kindern mit Behinderung
- Regelungen für Behindertenfachkräfte (ab 1.7.2026) und Kindergartenassistent:innen (ab 1.9.2026) in Ausbildung
- Anrechnung von Präsenzdienst als Vordienstzeit
- Regelungen zur Altersteilzeit
Ab 01. Jänner 2027:
- KV-Tabelle, ALT-Tabellen und Ist-Gehälter: + 2,3 % fix
- Teilweise Inflationsabgeltung im Korridor 2,3–2,7 %
- Verringerung der zuschlagsfreien Teilzeitmehrarbeitsstunden:
- 2027: von 8 auf 4 Stunden
- 2028: weitere 4 Stunden, ab 1.1.2028 keine mehr
- Geteilte Dienste im nichtmobilen Bereich nur mit Betriebs- oder Einzelvereinbarung
- Pflegezuschuss (Pflegebonus) wird befristet für 2027 fortgeführt


