Neuer Cochrane Review: Kann Pflegefachpersonal ärztliche Aufgaben übernehmen ?

Welche Folgen hat es für die Patient*innen und die Versorgungskosten, wenn im Krankenhaus bestimmte Aufgaben oder Rollen von Ärzt*innen auf Pflegefachkräfte übertragen werden? Ein jetzt veröffentlichter Cochrane Review beleuchtet die internationale Studienlage.

In Deutschland war die Übernahme ärztlicher Tätigkeiten durch Pflegefachpersonen bis Ende 2025 nur durch ärztliche Delegation möglich und auf zeitlich befristete Modellvorhaben begrenzt. Seit dem 1. Januar 2026 gilt jedoch das „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“: Damit dürfen Pflegefachpersonen bei nachgewiesenen Kompetenzen klar definierte Leistungen im stationären und ambulanten Versorgungskontext eigenverantwortlich erbringen. Welche Auswirkung dies auf Versorgungsqualität und -kosten haben könnte, haben jetzt Cochrane-Autor*innen unter Leitung von Seniorautor Timothy Schultz, Wissenschaftler am australischen „Flinders Health and Medical Research Institute“, in 82 randomisierten internationalen Studien untersucht.

Die wesentlichen Ergebnisse  im Überblick:

Wenn Pflegefachpersonen in einem klar bestimmten und beschränkten Umfang ärztliche Aufgaben übernehmen:

• unterscheidet sich die Sterblichkeit von Patient*innen wahrscheinlich kaum oder gar nicht. (Relatives Risiko: 1,03)

• macht das für die Patient*innen wahrscheinlich keinen oder kaum einen Unterschied für Lebensqualität und Selbstwirksamkeit – verglichen mit Patient*innen, um die sich Ärzt*innen kümmern.

• gibt es möglicherweise kaum oder keinen Unterschied bei unerwünschten Ereignissen – wie etwa, dass Komplikationen nach Operationen nicht entdeckt werden oder eine Medikamentenanpassung zu stärkeren Nebenwirkungen führt.

• bleibt unklar, ob Geld gespart wird oder Mehrkosten entstehen. Direkte Kosten wurden in 36 Studien analysiert. In 17 dieser Studien sanken die Kosten, wenn ärztliche Aufgaben an Pflegefachkräfte übertragen wurden; in neun Studien stiegen die Kosten hingegen. Als mögliche Gründe für höhere Kosten wurden unter anderem längere Konsultationen, mehr Überweisungen oder Unterschiede im Verordnungsverhalten genannt.

Auch auf Deutschland übertragbar?

Für den Review untersuchten die Wissenschaftler eine große Bandbreite unterschiedlicher Modelle in denen Pflegefachpersonen ärztliche Aufgaben im stationären sowie ambulanten Krankenhausbereich übernahmen – nämlich in verschiedenen Fachgebieten und Verantwortungsbereichen und mit unterschiedlichen Qualifikationsniveaus und Autonomiegraden der Pflegenden. So übernahmen Pflegefachkräfte etwa die Nachsorge bei Diabetes- und Rheumapatient*innen, um den Krankheitsverlauf zu kontrollieren oder die Medikamente anzupassen. In weiteren Studien übernahmen Pflegefachkräfte die Wundversorgung nach Operationen – und andere, speziell geschulte Pflegende führten beispielsweise Vorsorge-Darmspiegelungen durch.

Die ermutigenden Ergebnisse des Reviews ließen sich aber nicht pauschal und uneingeschränkt auf Deutschland übertragen, gab der wissenschaftliche Direktor von Cochrane Deutschland Prof. Dr. Jörg Meerpohl zu bedenken. Denn die Rolle von Pflegefachkräften im Vereinigten Königreich – dem Land, in dem die meisten eingeschlossenen Studien durchgeführt wurden – unterscheide sich aktuell rechtlich und organisatorisch deutlich  von den Rahmenbedingungen in Deutschland. Mehr als zwei Drittel der untersuchten Studien wurden in europäischen Ländern durchgeführt – allerdings keine in Deutschland.

Kein Eins-zu-eins-Ersatz

Auch Seniorautor Timothy Schultz warnte, dass der Einsatz von Pflegefachpersonal statt Ärzt*innen kein einfacher Eins-zu-eins-Ersatz sei. Damit Patient*innen in der Praxis profitieren könnten, seien die richtige Ausbildung, Unterstützung und geeignete Versorgungsmodelle erforderlich. Dennoch könnte angesichts von Personalmangel, langen Wartezeiten und steigendem Bedarf in der Gesundheitsversorgung die Übertragung klar definierter ärztlicher Aufgaben an andere Berufsgruppen im Krankenhaus sinnvoll sein, so die Review-Autor*innen. Eine Umsetzung entsprechender Maßnahmen in Deutschland sollte begleitend evaluiert werden, um lokale Hürden in Organisation, Zuständigkeiten und Qualifikationswegen früh zu identifizieren und Patient*innensicherheit sowie Versorgungsqualität verlässlich abzusichern.

Zum Cochrane-Review

Realitätsferne Diskussion

Die Ergbnisse sind für Sandra Mehmecke (Bild), Geschäftsführerin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe Nordwest, nicht überaschend. In einem Kommentar auf BibliomedPflege‑News schreibt die Pflegeexpertin, dass die deutsche Vorsorgungspraxis diese Ergebnisse bereits seit Jahren wiederspiegelt. Denn obwohl zahlreiche Maßnahmen wie zum Beispiel Injektionen, Infusionen, Trachealkanülen‑Wechsel, Wundversorgung, Medikamentengabe und kontinuierliches Symptom‑Monitoring als „ärztliche Behandlung“ gelten, werden sie  bereits seit Jahrzehnten überwiegend pflegerisch erbracht. Generell benennen deutsche Richtlinien, Kataloge und gesetzlichen Vorgaben zahlreiche Tätigkeiten als „ärztlich“, obwohl sie inhaltlich klar pflegerisch sind. Die Diskrepanz zwischen rechtlicher Etikettierung und pflegerischer Kompetenz durchziehe die gesamte Versorgungsarchitektur.

Der internationalen Vergleich zeige klar: Länder, in denen Pflege hochschulisch qualifiziert und gesetzlich als eigenständige Profession verankert ist, nutzen diese Kompetenzen auch entsprechend. In Deutschland werde allerdings so diskutiert, als ginge es um die Übertragung von „neuen“ Aufgaben an die Pflege. Tatsächlich würden viele dieser Tätigkeiten längst erledigt, nur nicht rechtssicher, nicht vergütet und nicht als pflegerische Leistung anerkannt.

Die eigentliche Frage sei daher nicht mehr, ob Pflege ärztliche Aufgaben übernehmen könne, sondern wie kann das System die bestehenden pflegerischen Kompetenzen sinnvoll, sicher und qualifikationsorientiert integrieren kann, so Mehmecke.

Zum vollständigen Kommentar auf BibliomedPflege‑News

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